Warstein. . Es war keine leichte Situation, die der Krisenstab des Kreises Soest zu bewältigen hatte: Das Gremium trug die Verantwortung für die Entscheidungen in der Legionellen-Krise im Sommer. Entscheidungen, die vor Ort in Warstein oftmals für Missmut, Unverständnis und auch offenen Groll sorgten. Jetzt möchte die Kreisverwaltung die Arbeit des Krisenstabes von einer neutralen Stelle begutachten lassen.

In seiner Sitzung am kommenden Donnerstag, 5. Dezember, berät der Kreistag über den Vorschlag der Verwaltung, ein Prozessgutachten zur Legionellen- Massenerkrankung in Warstein durchzuführen. Es sollen insbesondere die Prozessabläufe und Entscheidungen des Krisenstabs analysiert werden. Erwartet werden neben der Analyse und Darstellung des gesamten Prozesses auch die Darstellung und Bewertung der Ergebnisse mit Blick auf eine vorausschauende Steuerung zukünftiger gleichartiger Fälle. Landrätin Eva Irrgang hatte Mitte Oktober nochmals betont, dass es keine „Blaupause“ für diesen Fall gegeben habe.

Um die Ressourcen des Gesundheitsamtes zu unterstützen, hat Irrgang entschieden, ab dem 21.August den Krisenstab hochzufahren. An diesem Tag wurde zudem der Experte Professor Dr. Martin Exner erstmals der Öffentlichkeit präsentiert. Zusammen mit zwei Gesundheitswissenschaftlerinnen des Landesgesundheitszentrum Bielefeld unterstütze er den Krisenstab unter Leitung von Kreisdirektor Dirk Lönnecke bei der Arbeit.

Die letzte Sitzung des Krisenstabs fand am 25.September statt, eine Woche nach dem die Empfehlung, nicht zwingend notwendige Reisen nach Warstein zu unterlassen, aufgehoben wurde. Kreisdirektor Dirk Lönnecke übergab die Aufgaben an die Arbeitsebene bzw. die zuständigen Stellen, wo sie bis heute weiterläuft. Bereits im Ausschuss für Gesundheits- und Veterinärwesen am 19. September hatte Lönnecke zugesichert, dass die Kreisverwaltung Soest die Abläufe und Entscheidungen, die der Krisenstab getroffen hat, von einer neutralen, externen Stelle begutachten lassen werde.

Für die Begutachtung – sofern sie kommt und die entsprechenden Haushaltsmittel freigegeben werden – werden Kosten in Höhe von ca. 50 000 € bis 100 000 Euro entstehen.