Warstein. . Der Schulausschuss weilte am Dienstag Abend zu seiner Sitzung nicht nur in der Grimme-Schule, der Tagungsort war zugleich auch Gesprächsthema.

Wie bereits ausführlich von der WESTFALENPOST Anfang März berichtet, steht die Förderschule mit dem Schwerpunkt „Lernen“ auf der Kippe, sollte am 1. August die sich derzeit noch im Entwurf befindliche „Verordnung über die Schulgrößen der Förderschulen“ in Kraft treten.

Rahmenbedingungen sind unklar

144 Schüler müsste die Grimme-Schule dann aufweisen, um fortgeführt werden zu dürfen. Mit den für das Schuljahr 2013/14 angemeldeten 96 Kindern liegt sie deutlich darunter. Ab dem Schuljahr 2014/15 dürfte die Schule dann keine Kinder mehr aufnehmen. Betroffen davon wären im Kreis Soest fünf von insgesamt sechs Förderschulen, nur die Schule in Lippstadt würde die erforderlichen Zahlen erreichen.

Seit Januar führen daher alle Schulträger von Förderschulen im Kreis – darunter die Stadt Warstein für die Grimme-Schule – Gespräche, um auf diese Situation vorbereitet zu sein. „Dies gestaltet sich jedoch schwierig“, so Josef Pieper vom Schulamt, „ da die rechtlichen Rahmenbedingungen noch völlig offen sind, so lange das Gesetz nicht endgültig beschlossen ist.“

Warstein als Teilstandort?

Das Ziel der Schulträger sei es in jedem Fall, den Eltern möglichst lange die Wahl zwischen einer Regelschule und einer Förderschule lassen zu können. „Bei einem Auslaufen der Förderschule muss geklärt sein, wo die Kinder bleiben“, so Pieper. Denkbar sei beispielsweise die Lösung durch einen Teilstandort. In diesem Fall würde sich Warstein einer Förderschule anschließen, welche die erforderlichen Schülerzahlen noch erreicht. Eine weitere Überlegung gehe dahin, dass der Kreis Soest die Trägerschaft für alle Förderschulen im Kreisgebiet übernehme und die Kosten über die Kreisumlage finanziert würden. „Dann könnte nach und nach eine gestufte Zusammenführung auf zwei Standorte im Kreisgebiet erfolgen“, führte Pieper die Überlegungen aus.

Er betonte jedoch nochmals, dass alle Überlegungen natürlich an die tatsächliche Gesetzgebung geknüpft sind.