Warstein. .
Die Schullandschaft in Warstein ist in Bewegung – und das in jederlei Hinsicht. Im Vergleich zu den 80er-Jahren besuchen heute 46 Prozent weniger Schüler die allgemeinbildenden Schulen in der Wästerstadt. Damit steht Warstein nicht alleine da, nahezu alle Kommunen verlieren Schüler. Die Rechnung ist logisch: Wo weniger Kinder geboren werden, gibt es weniger Schüler.
Der Blick auf die Zahlen des Schuljahres 2011/2012 im Vergleich zu dem aktuellen zeigt jedoch auch, dass zwei Kommunen im Kreis Soest gegen den Trend laufen und tatsächlich mehr Schüler haben. Werl und Wickede haben beide zum Schuljahr 2012/13 eine Sekundarschule eingerichtet.
„Das bedeutet aber nicht, dass sie tatsächlich mehr Schüler haben“, erklärt Josef Pieper vom Amt für Schule und Soziales, „da findet lediglich eine Umverteilung statt.“ Die Schüler, die nun Werl und Wickede zugerechnet werden, kommen wegen der neuen Schulform möglicherweise auch von außerhalb in die Städte – und fehlen dann ihren Heimatgemeinden, die das Sekundarschul-Angebot (noch) nicht haben. In Warstein soll es nicht mehr lange dauern, bis die Sekundarschule an den Start geht. Doch wie sieht der Weg zur Sekundarschule aus?
Entwicklung der Schülerzahlen in Warstein von 1980 bis heute. (Eigenproduktion) Grafik: Nossutta 1. Schritt: Schulentwicklungsplanung
Am Anfang steht die so genannte „anlassbezogene Schulentwicklungsplanung“, wie es die Richtlinien des Schulministeriums nennen. Dieser Schritt ist notwendig, um die Chancen einer Sekundarschule frühzeitig auszuloten.In Warstein ist dies bereits geschehen: Das Amt für Schule und Soziales ermittelte die Schülerzahlen und stellte Prognosen auf, mit wie vielen Schülern die Sekundarschule langfristig rechnen könne.
2. Schritt: Entscheidung des Rates
Diese Planungen bildeten die Grundlage für die Diskussionen im Schulausschuss und letztlich in der entscheidenden Ratssitzung im Dezember 2012. Dort stimmten die Ratsmitglieder für die Errichtung einer Sekundarschule am Standort Belecke zum Schuljahr 2014/15. Mit dieser Entscheidung gaben sie der Schulverwaltung den Auftrag zur konkreten Entwicklung aller notwendigen Unterlagen für die Schulneugründung.
3. Schritt: Entwicklung des Konzepts
Wo soll die Schule entstehen? Wie sieht ihr pädagogisches Programm aus? Um diese Fragen bereits im Vorfeld zu klären, steht als nächster Schritt die Entwicklung eines Konzepts für die Sekundarschule an. Dies ist der Punkt, an dem sich die Warsteiner Planungen aktuell befinden. Das erste Treffen der Projektgruppe hat Mitte Januar stattgefunden. Die Mitglieder dieser Gruppe setzen sich aus Vertretern der Haupt- und Realschule, der Grimmeschule, des Gymnasiums, der Verwaltung und Experten der Bezirksregierung zusammen. Sie müssen klären, wie die künftige Sekundarschule aussehen soll. Fest steht bereits, dass sie am Schulstandort Belecke entstehen wird. Da eine Kooperation mit Rüthen angestrebt wird, muss die Projektgruppe auch klären, wie diese gemeinsame Sekundarschule an zwei Standorten verlaufen soll: Favorisiert wird wohl das „vertikale Modell“, was bedeutet, dass alle Jahrgänge der Schule an beiden Standorten unterrichtet werden. Damit könnten Rüthener Schüler in Rüthen den Standort der Sekundarschule besuchen und Warsteiner Schüler den in Belecke.
4. Schritt: Einigung mit Gymnasial-Partner
Ebenfalls in diesem Planungsschritt muss geklärt werden, wie die Zusammenarbeit mit einem gymnasialen Partner aussehen wird. Die Sekundarschulen ermöglichen auch die Ablegung des Abiturs, daher muss ein Gymnasium vor Ort mit der neu entstehenden Sekundarschule kooperieren. Das Gymnasium Warstein hat sich zu dieser Zusammenarbeit bereit erklärt.
5. Schritt: Elterninformation und Befragung
Steht das Konzept für die Sekundarschule, werden die Eltern der künftigen Fünftklässler informiert und anschließend befragt. Auf diese Weise soll ermittelt werden, ob der Wunsch nach der Sekundarschule besteht und ob diese zukunftsfähig bestehen kann. Dafür gibt es klare Vorgaben vom Schulministerium: 75 Schüler braucht die Sekundarschule, um dreizügig (25 Schüler pro Klasse) an den Start gehen zu können. Ergibt die Auswertung der Elternbefragung diese Zahl von mindestens 75 Schüler, dann ist damit der für die Errichtung der Schule erforderliche Elternwille gegeben.
6. Schritt: Abstimmung mit Nachbarkommunen
Doch nicht nur der Elternwunsch muss bei den Planungen zu einer Sekundarschule berücksichtigt werden. Entstünde in Warstein eine Sekundarschule, kann das Auswirkungen auf die Schullandschaft in den Nachbarkommunen haben. Ähnlich wie in Werl und Wickede geschehen, würde Warstein dann Schüler aus anderen Städten anziehen, beispielsweise aus Meschede, wo die Planungen für eine Sekundarschule ins Stocken geraten sind. Warstein müsste die Nachbarstädte über die Pläne informieren und ihre möglichen Bedenken anhören.
6. Schritt: Entscheidung des Schulträgers
Gibt es einen tragfähiges Konzept für die Sekundarschule und deutet der abgefragte Elternwille auf eine zukunftsfähige Schule hin, dann muss die Stadt als Schulträger den Beschluss zur Errichtung einer Sekundarschule formulieren. Dies muss logischerweise passieren, bevor die Anmeldeverfahren für die weiterführenden Schule beginnen. In dem Beschluss müssen alle festgelegten Details der Sekundarschule genau formuliert sein: Wo soll die Schule entstehen? In welcher Form wird sie aufgebaut? Mit wem wird möglicherweise kooperiert? Wann genau soll sie starten? Wie soll die Schule heißen? Und: Sollen für die Errichtung der Sekundarschulen bereits bestehende Schulen aufgelöst werden, weil sie möglicherweise in die Sekundarschule einfließen? In Warstein beträfe dies die Haupt- und Realschule.
7. Schritt: Antrag auf Errichtung der Schule
Mit diesem Beschluss kann der Antrag bei der Bezirksregierung gestellt werden, eine Sekundarschule zu errichten. Für Warstein ist die Bezirksregierung Arnsberg zuständig. Neben dem Konzept, das die Projektgruppe erarbeitet hat, müssen auch die Kooperationsverträge mit weiteren Kommunen (in Warsteins Fall: Rüthen) und dem gymnasialen Partner vorgelegt werden. Die zu Beginn erstellten Schulentwicklungsplanungen und die Ergebnisse der Elternbefragungen bekommt die Bezirksregierung ebenfalls. Viele weitere Unterlagen wie beispielsweise ein Raumkonzept, die Finanzierbarkeit der Maßnahme und die Konzeption des Ganztages sind darüber hinaus erforderlich.
8. Schritt: Entscheidung der Bezirksregierung
Damit liegt der Ball bei der Bezirksregierung. Sie muss die Unterlagen prüfen und pädagogische Konzept aus schulfachlicher Sicht bewerten. Für die Errichtung der Sekundarschule ist die Zustimmung des Schulministeriums des Landes notwendig.
9. Schritt: Bestellung der kommissarischen Schulleitung
Wird die Sekundarschule genehmigt, bestellt die Bezirksregierung eine kommissarische Schulleitung.
10. Schritt: Anmeldeverfahren für die neue Schule
Der entscheidende Punkt kommt mit dem Anmeldeverfahren für die neue Schule: Hier muss sich die Prognose des Bedarfs, die sich nach den Schulentwicklungsplanungen und der Elternbefragung ergeben hat, bestätigen, sonst scheitert das Errichtungsverfahren an dieser Stelle.
11. Schritt: Vorbereitung des Gründungsschuljahres
Melden sich mindestens 75 Schüler für die neue Sekundarschule an, kann sie tatsächlich an den Start gehen. Nun geht es an den Feinschliff: Es müssen die organisatorischen und pädagogischen Vorbereitungen getroffen werden, damit die Schule zum geplanten Schuljahr – in warstein 2014/15 – starten kann. Jetzt werden auch Personalgespräche geführt.