Warstein. . Warsteins Parteien reichen Resolution gegen Windpark im Arnsberger Wald bei Regionalrat ein. Warum die Waldfläche einen hohen Stellenwert hat.

Er ist Stoff für Streit, eint aber auch verschiedene politische Lager: der geplante Windpark im Arnsberger Wald ist nach wie vor Thema – jetzt haben die Warsteiner Parteien eine Resolution an den Regionalrat in Arnsberg übergeben, in dem sie sich gemeinsam gegen den Windpark stellen.

„Um die Stadt Warstein herum gibt es den drittgrößten zusammenhängenden Naturpark in NRW. Gleichzeitig gehört der Arnsberger Wald zu den größten zusammenhängenden Waldgebieten in Deutschland“, heißt es in der Einwendung gegen den Bau der geplanten Windkraftanlagen in der Allagener Mark durch die Firma Westfalenwind – unterschrieben von allen der im Stadtrat vertretenen Parteien: der CDU, der SPD, der Warsteiner Liste, der Bürger Gemeinschaft, der FDP und der Linken.

„Der Arnsberger Wald mit seinen 48.200 Hektar muss insgesamt unter besonderen Schutz gestellt werden, damit derart große Industrieanlagen/Windkraftanlagen dort nicht errichtet werden können“, fordern die Parteien. Die Waldfläche genieße einen hohen Stellenwert, auch weil NRW eines der waldärmsten Bundesländer Deutschlands sei.

Schaden für heimischen Tourismus

„Wir sprechen uns mit aller Kraft gegen ein solches Projekt aus“, schließen sich die Parteien in dem Positionspapier zusammen. Bereits im Jahr 2016 wurde eine ähnliche Resolution in Arnsberg eingereicht, auf das sich die Parteien in ihren Ausführungen beziehen. „Der weit überwiegende Teil der Bürgerschaft und alle in Warstein etablierten Parteien fordern einen kompletten Schutz der unberührten Naturparkfläche des Arnsberger Waldes.

Es bleibt zu hoffen, dass diese Haltung im erneuten Planverfahren ernsthaft berücksichtigt wird und der Arnsberger Wald in Gänze aus der Suchkulisse gestrichen wird“, betonen die Parteien.

Zu begrüßen sei, dass die Regionalplanungsbehörde in Arnsberg die Aspekte „Tourismus“ und „Siedlungsbereiche und Vorsorgeabstände“ stärker berücksichtigen wolle. „Insbesondere auf die Beeinträchtigung der Erholungssuchenden und den Schaden, welcher den heimischen Tourismusbetrieben durch die Windkraftanlagen entstehen werden, wurde mehrfach hingewiesen“, machen die Parteien deutlich.

Blickachsen müssen frei bleiben

Zusätzlich müssen die Blickachsen und Blickbeziehungen zwischen Aussichtspunkten wie dem Lörmecketurm oder der Fliehburg Loermund sowie den wichtigsten Landmarken von Beeinträchtigungen frei zu halten sein. „Dies entspricht auch dem Beitrag zur Kulturlandschaftspflege des Landschaftsverbandes, welcher aus unserer Sicht bislang völlig unzureichend berücksichtigt wurde.“

Des Weiteren sollten laut Positionspapier die bisherigen Vorsorgeabstände an die aktuelle technische Entwicklung angepasst werden, da die Windkraftanlagen immer höher würden. „Die entscheidende Frage soll hierbei nicht sein, ob dann noch genügend mögliche Vorrangfläche übrig bleibt, sondern die Frage ist vorrangig, wie der Mensch hinreichend geschützt werden kann.“

Wegen der landschaftlichen Vorprägung können sich die Parteien eine Nutzung der Windenergie im Bereich des Haarstrangs vorstellen. Es sollte geprüft werden, ob der Ausschluss des Gebiets aufgrund des Vogelschutzes gerechtfertigt ist.

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