Sundern/Arnsberg. Die Richterin ist unzufrieden: Zu einem Geständnis gehöre mehr als bisher gehört, mahnte sie am 5. Tag des Prozesses gegen eine Drogenbande an.

Der Prozess gegen sechs Männer aus dem Raum Sundern, denen von der Staatsanwaltschaft banden- und gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen wird, ging vor der 2. Großen Strafkammer des Landgerichtes in den inzwischen fünften Verhandlungstag.

Fünf von ihnen räumten nach einem Verständigungsvorschlag der Kammer die Vorwürfe ein. Der sechste Angeklagte wehrt sich vor allem gegen den Begriff der Bandenmäßigkeit. Im Laufe der bisherigen Beweisaufnahme brachten die Anwälte von insgesamt vier Angeklagten ihre Bedenken dagegen vor, dass ihre Mandanten sich zu einer Bande verbunden hätten. Man habe zwar von den beiden Haupttätern Drogen gekauft und diese gewinnbringend an den Mann gebracht, habe aber nicht zusammengewirkt. Zu einer Bande müssten mindestens drei Täter gehören. Sollte sich für die Vier das „bandenmäßige“ Handeltreiben nicht nachweisen lassen, würde ihr Strafmaß milder ausfallen. Alle Angeklagten hatten bereits an den vorausgegangenen Verhandlungstagen ihre Stellungnahmen abgegeben, doch reichten diese Angaben weder dem Gericht noch der Staatsanwältin. „Zu einem umfassenden Geständnis, so wie zugesagt, gehört mehr, als bisher angegeben“, so die Vorsitzende.

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Ergänzungen gefordert

Deshalb kam es am fünften Prozesstag zu ergänzenden Aussagen der Angeklagten. Sie waren auch dazu bereit, weitere Fragen zu beantworten. Die drei Haupttäter sitzen in U-Haft. Einer davon, der zusätzlich wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte angeklagt ist, bestreitet diesen Vorwurf. Bei seiner Festnahme hatte er angeblich versucht, das von der Polizei in seinem Pkw gefundene Amphetamin-Öl in einen Gully zu gießen. Die Beamten fanden neben dem Öl auch ein Messer. Hierbei soll es zu einem Widerstand gekommen sein.

Nach der ergänzenden Beweisaufnahme sollten noch zwei Zeuginnen zur eindeutigen Klärung der Sachverhalte beitragen. Nach gerichtlicher Belehrung machte eine heute 16-jährige Zeugin, die hinsichtlich des Angeklagten (29 Jahre), der das Amphetamin-Öl ausgegossen haben soll, von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. „Wir sind seit Ende des Jahres 2019 verlobt“, gab sie an und brauche deshalb keine Angaben machen.

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Freund wegen Drogen verlassen

Eine weitere Zeugin machte Angaben zu ihrem damaligen Freund, einem der Haupttäter: „Wenn ich bei ihm war, hat er immer Drogen oder/und Alkohol konsumiert.“ Weil er es nicht ließ, habe sie ihn verlassen. Er hatte den Handel betrieben, um seinen Eigenkonsum zu finanzieren, aber auch um seinen Lebensunterhalt dauerhaft zu sichern.

Der Prozess wird am 27. Oktober fortgesetzt. Dann könnte ein Sachverständige zu Wort kommen, der die Gutachten zur Schuldfähigkeit der Angeklagten abgeben wird.