Arnsberg/Sundern. Dritter Tag im Prozess am Landgericht Arnsberg gegen die Sunderner Drogenbande. Doch er ein Angeklagter erscheint nicht.

Der dritte Verhandlungstag vor der 2. Großen Strafkammer des Landgerichtes stand unter keinem guten Stern. Noch bevor er richtig begonnen hatte, musste er verlegt werden, weil einer der sechs Angeklagten, der in Untersuchungshaft sitzt, aus unerklärlichen Gründen nicht vor Gericht erschienen war.

Das Ersuchen des Landgerichtes, ihn zum Prozess zu transportieren, hatte die Justizvollzugsanstalt Essen nicht erreicht. Zwölf Anwälte, die fünf weiteren Angeklagten, die Staatsanwältin und die Zuschauer waren umsonst erschienen. Laut Vorwurf der Staatsanwaltschaft sollen die Männer aus dem Raum Sundern banden- und erwerbsmäßigen Handel mit Betäubungsmittel in nicht geringer Menge betrieben haben. Sie sollen im großen Umfang verschiedene Drogen gekauft und selbst gefertigt haben, um sie dann gewinnbringend unter die Kunden zu bringen.

Razzia im Februar

Im Februar dieses Jahres schlug die Polizei zu. Es erfolgten mehrere Festnahmen und Wohnungsdurchsuchungen, vor allem in Stockum, Amecke und Sundern. Neben größerer Mengen verschiedenster Betäubungsmittel und Stoffen zur Herstellung von Drogen fand man Messer, Schusswaffen, Feuerwerkskörper, Mobiltelefone und eine Feinwaage. Nach einem Rechtsgespräch hatte die Vorsitzende Richterin am Ende des ersten Verhandlungstages den Angeklagten ein Verständigungsvorschlag unterbreitet. Sie stellte je nach Tatbeteiligung und Schuld bestimmte Strafhöchstgrenzen in Aussicht. Diese aber nur dann, wenn sie ein umfassendes Geständnis ablegen würden. Drei Wochen später, am zweiten Prozesstag, sprachen sich die Verteidiger von fünf der sechs Angeklagten für das Angebot aus. Ihre Mandanten räumten die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft ein. Einer der Angeklagten jedoch lehnte das Angebot ab, weil er den Vorwurf des bandenmäßigen Handeltreiben mit Drogen nicht akzeptieren will.

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Nächster Termin ist am kommenden Freitag, 2. Oktober, um 9 Uhr. Insgesamt waren zu Beginn des Verfahrens sieben Tage eingeplant.

Angeklagter nimmt Angebot nicht an

Im Bericht über den zweiten Prozesstag war dem Berichterstatter ein Lapsus unterlaufen. Nicht alle Angeklagten hatten den staatsanwaltlichen Vorwurf eingeräumt, sondern einer der Angeklagten hatte den Vorwurf bestritten. Dazu teilen dessen Rechtsanwälte unserer Zeitung mit: „In dem obengenannten Beitrag haben Sie fälschlicherweise behauptet: ,Jetzt am zweiten Verhandlungstag sprachen sich letztlich alle Verteidiger mit ihren Mandanten für das Angebot aus. Dieser Umstand wird eine überlange Beweisaufnahme erübrigen.’ Richtig ist: Ein Angeklagter, der durch die Rechtsanwälte Thorsten Hönnscheidt (Dortmund) und Heiko Urbanzyk (Coesfeld) verteidigt wird, hat das Verständigungsangebot nicht angenommen. Er wird sich gegen den Vorwurf, einer Bande angehört zu haben, verteidigen.“