Hövel/Arnsberg. . Das Verfahren gegen zwei Männer aus Soest und Hemer, denen ein illegales Rennen bei Hövel vorgeworfen wird, wird am Landgericht fortgesetzt.

Aufatmen bei den anwesenden Opfern des Raserunfalls von Hövel und ihren Angehörigen und Freunden im Gericht. Der Prozess gegen zwei Autofahrer aus Hemer und Soest endete nicht - wie von der Verteidigung beantragt - am heutigen Donnerstag. Die Kammer, so Vorsitzender Richter Klaus-Peter Teipel, konnte keine Verfahrenshemmnisse feststellen.

Selbst wenn die Aussagen des am vergangenen Mittwoch geladenen Polizeibeamten aus der Ermittlungskommission und die Aussage des angeklagten, 42-jährigen Audi-Fahrer vom Nachmittag des 2. August wegen der juristischen Mängel nicht verwertet würden, sieht die 2. Strafkammer zunächst keine Hindernisse. Man werde weitere Beweise erheben, begründete Teipel.

Fortsetzung am 19. Juni

Das Verfahren wird nun wie geplant am 19. Juni fortgesetzt, aber „sicherlich nicht enden“, meinte Teipel. Er schlug weitere Termine im Juli und August vor. Außerdem sei noch ein ganztägiger vierter Tag notwendig, um dann das Verfahren mit Plädoyers und Urteil abzuschließen.

Eine Überraschung gab es am frühen Morgen für Richter Klaus-Peter

Monitor kam per Kurier in den Gerichtssaal

Bei dem Unfall am 2. August 2018 in der Nähe des Forsthauses Melschede prallten ein gelber Audi Q 5 und ein VW Golf zusammen. Dabei kam eine 70-jährige Frau aus Neheim ums Leben, vier weitere Insassen wurden lebensgefährlich verletzt und in Kliniken geflogen.

Die gesuchte Dashcam aus dem Unfall-Audi wurde am Donnerstagmorgen in einem Büro eines Hüstener Ermittlungsbeamten gefunden und per Kurier zum Gericht gebracht.

Die dortige Begutachtung erbrachte: Es handelt sich um ein Abspielgerät, die eigentliche Kamera fehlt weiter, aber auch mehrere Adapter und eine Speicherbox, die im Handschuhfach eingebaut sein soll.

Teipel. Der am Mittwoch vernommene Polizeibeamte meldete sich um 7.30 Uhr bei ihm und teilte mit, dass das gesuchte Gerät aus dem Unfall-Audi doch sichergestellt worden sei. Er habe es im Zimmer eines Kommissionskollegen gefunden. Wenige Minuten nach Verhandlungsbeginn traf das Teil schon per Kurier im Saal 3 des Landgerichts ein. Die anschließende Untersuchung - zusammen mit dem angeklagten Audi-Fahrer -war dann allerdings ernüchternd: Offensichtlich handelt es sich nicht um eine Kamera, sondern um ein Abspielgerät. „Im Handschuhfach ist noch ein Gerät zum Speichern, es fehlen auch ein Adapter, ein Handy und die Kamera“, sagte der angeklagte Audi-Fahrer dazu.

Videomaterial sichten

Der Verteidiger des Arztes, Constantin Kirschbaum, beantragte, das Videomaterial, wenn es möglich sei, zu sichten, um so seinen Mandanten zu entlasten. Dem widersprach der Verteidiger des Porsche-Fahrers, Volker Cramer: „Wir haben da Bedenken, denn die Aufnahmen sind ohne die Genehmigung der aufgenommenen Personen gemacht worden.“

Zusatzauftrag an Gutachter

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Dekra-Gutachter Maximilian Runkel (Dortmund) bekam zusätzlich den richterlichen Auftrag, in der Sicherstellungshalle in Sundern den Audi zu untersuchen, sofern er noch dort stehe. Gesucht werden soll nach einem Speichergerät im Handschuhfach, der Kamera und allen Gerätschaften, die ein Video aufgenommen haben könnten. Sofern Gerätschaften gefunden werden, sollen die Daten gesichtet werden. Außerdem soll der Gutachter auch den roten Porsche des 58-jährigen Soesters dort fotografieren.

Zusätzliche Zeugen laden

Gleichzeitig bemüht sich das Gericht, weitere Polizeibeamte der Ermittlungsgruppe zu laden sowie den Beamten, der im Gewahrsam in der Wache Hüsten den Begleitbogen ausgefüllt hat. Daraus möchte das Gericht neue Erkenntnisse zur Situation der Befragung und des Gesundheitszustandes des Angeklagten am 2. August erlangen.

https://www.wp.de/staedte/sundern/wo-ist-die-dashcam-des-unfall-audis-von-hoevel-id226153531.html

https://www.wp.de/staedte/arnsberg/raserprozess-verteidigung-beklagt-auswahl-der-zeugen-id225962855.html