Hövel/Arnsberg. . Der Raserprozess vor dem Schwurgericht Arnsberg könnte am morgigen Donnerstag enden, weil die Verteidigung Mängel in der Beweiserhebung sieht.
Endet am Donnerstag, 13. Juni, der Raserprozess vor dem Schwurgericht Arnsberg gegen zwei Männer aus Hemer und Soest, denen ein Autorennen mit einem tödlichen Verkehrsunfall bei Hövel vorgeworfen wird? Zumindest hat der Verteidiger des 58-jährigen Porschefahrers, Volker Cramer, angekündigt, dass er für seinen Mandanten am siebten Verhandlungstag die Einstellung des Verfahrens beantragen will.
Auswertung dient der Aufklärung
Damit geht die Verteidigung in eine Gegenoffensive, die auf mehreren
Feuerwehrmann betreute Audi-Fahrer medizinisch
Gehört wurden am gestrigen Tage auch weitere Zeugen, die etwa aus Richtung Langscheid zum Unfallgeschehen kamen.
Eine 34-jährige Krankenschwester aus Fröndenberg erzählte, wie sie mit jungen Männern die erste Person aus dem Unfall-Golf geborgen habe.
Ein weiteres Puzzlestück im Ablauf nach dem Unfall auf der B 229 bei Hövel brachte ein 31-jähriger Feuerwehrmann aus Volkringhausen. Er hatte den Audi-Fahrer betreut. Wie sich vor Gericht herausstellte, war dieser zunächst als Lkw-Fahrer, dem es nicht gut gehe, gemeldet worden, als er vor einem Lkw stand.
Aspekten beruht. So gebe es vor allem Ermittlungsmängel und juristische Fehler. Ein erstes Beispiel für eine Panne ist eine Dashcam, die möglicherweise das Unfallgeschehen im Audi aufgezeichnet haben könnte. „Wir möchten, dass die Ereignisse vom 1. August umfänglich aufgeklärt werden“, sagt der Verteidiger des Audi-Fahrers aus Hemer, Constantin Kirschbaum. Die Auswertung der Dashcam ermögliche die Aufklärung des Unfallgeschehens auf der B 229 bei Hövel.
Das Problem: Die Polizei fand diese nach eigener Einschätzung nicht, obwohl der Angeklagte diese in einem Telefonat erwähnt hatte. Weder „ein schwarzer Kasten“ noch ein Kamera ähnliches Teil in der oberen Windschutzscheibe des Audis wurden von den Ermittlern als Kamera betrachtet. Der Angeklagte beharrte darauf.
Wo ist schwarzer Kasten geblieben?
Ungeklärt bleibt, wo der schwarze Kasten, der zwar fotografiert, aber nicht asserviert wurde, geblieben ist. Staatsanwalt Klaus Neulken vermutet, im Auto in der Sicherstellungshalle. Rechtsanwalt Constantin Kirschbaum erregte sich über die Aussage des Polizisten. Sein Vorwurf ist, man habe entlastendes Material seitens der Polizei nicht genügend gesucht. Das sei ziemlich misslich, „wenn ein Angeklagter sagt, da gibt es ein Video von dem Vorfall.“
Juristische Mängel
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Kritikpunkt 2 sind die juristischen Mängel: Die Prozessbeteiligten erhielten am Mittwoch einen angeforderten Bericht zur Betreuung des angeklagten Arztes während seines Aufenthalts im Gewahrsam in der Wache Hüsten. Dieser belegt eindeutig, dass der 42-jährige Audi-Fahrer am 2. August 2018 um 13.35 Uhr nach einem Anwalt verlangt hatte. Ob und wann versucht wurde, diesen zu besorgen, blieb gestern unklar. Fakt: Der Angeklagte wurde etwa eine Stunde später, nachdem er darum gebeten hatte, belehrt und vernommen, aber eben ohne Anwalt. „In den USA wäre das Verfahren nun zu Ende, da man vom verbotenen Baum Früchte genommen hat“, betonte Kirschbaum nach der Verhandlung.
Kritik an Befragung
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Kritikpunkt drei gibt es von beiden Verteidigern an der Form der Befragung in der Hüstener Wache. Auch Staatsanwalt Neulken bemängelte die fehlenden Frage des Vernehmungsbeamten zur Farbe des Porsche: „Das kann ich mir nicht vorstellen. Redet man nicht über die Farbe?“ Rechtsanwalt Cramer rügte, dass viel zu früh nur noch nach einem roten Porsche gefahndet worden sei, obwohl es Zeugen gab, die andere Farben gesehen hätten. Die Folge: Viele Aussagen zu einem roten Porsche.
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