Siegen. . Bei einem 60 Jahre alten Mann aus Siegen sind rund 800 pornografische Fotos und Videos von Kindern gefunden worden. In der vergangenen Woche erließ das Amtsgericht Westerburg einen Strafbefehl über 5000 Euro gegen den Mann. Ertappt wurde der Siegener bereits im Oktober 2012.

Noch bis zum 12. Februar kann der 60-Jährige Einspruch gegen diese Entscheidung einlegen – dann würde es zu einem öffentlichen Hauptverfahren kommen. Ertappt wurde der Siegener bereits am 28. Oktober 2012 eher zufällig.

Fotos von nacktem Mädchen gemacht

Eine Mutter bemerkte in einem Schwimmbad in Bad Marienberg (Westerwald), dass der Mann Fotos ihrer Tochter schoss. Das damals 12 Jahre alte Mädchen war nackt durch den Saunabereich des Bades gelaufen. Die Mutter rief die Polizei, die auf dem Handy des Siegeners kinderpornografisches Material fand: 217 Fotos und 58 Videos.

Noch am selben Tag wurde eine Ferienadresse des Siegeners auf einem Campingplatz in Hessen durchsucht. Auch dort wurde die Polizei fündig. Auf einem Notebook und einer externen Festplatte entdeckten die Ermittler weitere 125 Bilder und 74 Filme.

Wohnungsdurchsuchung in Siegen

Zwei Wochen später erließ das Amtsgericht Koblenz auch einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung des Mannes in Siegen. Dort rückten die Ermittler schließlich mehr als sieben Wochen nach dem Vorfall im Schwimmbad und der ersten Durchsuchung im Feriendomizil des Mannes an – genug Zeit, um eventuell vorhandenes kinderpornografisches Material zu vernichten. „Die auf dem Campingplatz gefundenen Beweismittel mussten ausgewertet und rechtlich bewertet werden“, rechtfertigt die zuständige Staatsanwaltschaft Koblenz auf Nachfrage den langen Zeitraum zwischen beiden Durchsuchungen.

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Der Siegener hatte sich allerdings offenbar sicher gefühlt. Denn die Beamten beschlagnahmten in der Wohnung einen Computer und eine weitere Festplatte mit 30 Bildern und 93 Videos sowie DVDs mit Hunderten Kinderpornos. Die Masse der Dateien sei nicht ungewöhnlich, sagt der auf Straf- und Internetrecht spezialisierte Siegener Rechtsanwalt Wolf Heller: „Die meisten Täter sammeln diese Dateien und haben daher sehr, sehr viel Material.“

Aufnahmen von Kindern unter 14 Jahren - Strafbefehl erlassen 

Die bei dem 60 Jahre alten Beschuldigten gefundenen Aufnahmen zeigten Kinder, die alle „deutlich unter 14“ sind, bestätigt ein Sprecher des Amtsgerichts Westerburg, das jetzt den Strafbefehl erlassen hat. Der Richter legte 50 Tagessätze à 100 Euro fest. „Der Fall liegt an der Grenze“, sagt der Gerichtssprecher. Er kann nur vermuten, warum nicht direkt ein Hauptverfahren eröffnet wurde: „Womöglich wurde zum Strafbefehl gegriffen, um das Mädchen nicht durch eine Aussage zu belasten.“

Verhandlung kann dem Beschuldigten erspart bleiben

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So bleibt dem Beschuldigten eine öffentliche Verhandlung erspart, wenn er den Strafbefehl akzeptiert. „Ein solches Verfahren wird immer dann gewählt, wenn die Staatsanwaltschaft der Auffassung ist, dass nach dem Ergebnis der Ermittlungen der Täter eindeutig überführt ist und demnach auf eine Hauptverhandlung verzichtet werden kann“, sagt Heller. Das Strafmaß bemesse sich dann in der Zahl der Tagessätze. Bei einer Verhandlung würde dem Beschuldigten eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe drohen.