Siegen. . Selbst sein Geständnis konnte Karl-Heinz M. nicht vor dem Gefängnis retten. Der 64-Jährige hatte in einem Chat-Forum Kinderpornos an andere Nutzer versendet. Er habe solche Dateien „wie Briefmarken gesammelt“, sagte M. vor Gericht.

Nein, pädophil sei er nicht, sagte Karl-Heinz M. am Montag im Sitzungssaal 172 des Siegener Landgerichts. Wie andere Briefmarken sammeln, hätte er eben Kinderpornos gesammelt. So erklärte M. den Umstand, dass die Polizei im vergangenen Jahr über 3000 Bilder und mehr als 400 Filme mit kinderpornografischen Inhalten bei dem Kreuztaler gefunden hatte.

Dies gestand der 64-Jährige ein – ebenso, dass er einen Teil dieser Dateien im Internet über einen Nachrichtendienst weitergegeben hat. Dafür verurteilte ihn Richter Melcher zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten –- ohne Bewährung! Damit schloss sich Melcher der Forderung von Oberamtsanwältin Barbara Knebel an, die die Anklage vertrat.

Keine Comicfiguren, echte Kinder

Knebel hatte sich in ihrem Plädoyer dafür stark gemacht, das vollumfängliche Geständnis von M. nicht strafmildernd zu werten. Die Beweislast sei so erdrückend und eindeutig, dass M. letztlich nichts anderes übrig geblieben sei, als zu gestehen. Knebel sprach sich vehement für eine Haftstrafe aus. „Eine Strafaussetzung zur Bewährung kann ich nicht befürworten“, sagte die Oberamtsanwältin.

Dem Angeklagten müsse klar gemacht werden, dass es sich nicht um Comicfiguren handele, sondern um echte Kinder, die in den Filmen missbraucht werden. Erschwerend kam hinzu, dass M. außerdem auf Bewährung war. In einem anderen Verfahren hatte dieser sich bereits wegen des Besitzes von Kinderpornografie verantworten müssen. Die Bewährung wäre im Dezember dieses Jahres ausgelaufen. Außerdem ist M. bereits wegen Betrugs sowie Diebstahls zu Geldstrafen verurteilt worden.

Für eine Bewährungsstrafe plädierte Strafverteidiger Lange. Sein Mandant sei einsichtig, geständig und würde bei entsprechender Betreuung über eine günstige Sozialprognose verfügen. Der Angeklagte selbst führte obendrein seine an Krebs erkrankte Frau an, die er pflege und bat um Berücksichtigung. Richter Melcher entschied sich dennoch für die Gefängnisstrafe.

Warnungen ignoriert

Die Frage, ob Bewährung oder Gefängnis, habe er sorgfältig abgewogen, sagte Melcher in seiner Urteilsbegründung. Zu Lasten des Angeklagten legte er aus, dass dieser sich „von seiner Vorverurteilung in keiner Weise habe beeinflussen lassen.“ Eine günstige Sozialprognose sehe er nicht, dafür habe der Angeklagte in der Vergangenheit zu wenig Initiative gezeigt, sich mit seinen abnormen Neigungen auseinanderzusetzen. Das familiäre Schicksal von M. sei bedauerlich, dürfe aber bei der Urteilsfindung keine Rolle spielen, argumentierte der Richter.

M. hatte sich lediglich einmal an eine Beratungsstelle gewandt, dies jedoch offenbar nicht weiter verfolgt. Auch dass bei dem Kreuztaler nach einer ersten Hausdurchsuchung bei einer nochmaligen Durchsuchung wiederum Dateien mit kinderpornografischen Inhalten gefunden wurden, lastete Richter Melcher dem Angeklagten an. „Dies hätte Ihnen eigentlich eine Warnung sein sollen“, sagte Melcher dazu.

Nun haben M. und sein Anwalt eine Woche Zeit, um Revision einzulegen. Das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.