Gevelsberg. . Ob er Kinder habe, wurde routinemäßig der 22-jährige Angeklagte vorm Schwelmer Strafgericht gefragt. „Nein, leider nicht“, sagte er. Die eigentlich ganz harmlose Antwort erschien angesichts der Beschuldigung gegen den Gevelsberger in zweifelhaftem Licht. Die Staatsanwaltschaft nämlich warf ihm „Verbreitung von kinderpornografischen Schriften“ vor.

Ob er Kinder habe, wurde routinemäßig der 22-jährige Angeklagte vorm Schwelmer Strafgericht gefragt. „Nein, leider nicht“, sagte er. Die eigentlich ganz harmlose Antwort erschien angesichts der Beschuldigung gegen den Gevelsberger in zweifelhaftem Licht. Die Staatsanwaltschaft nämlich warf ihm „Verbreitung von kinderpornografischen Schriften“ vor.

Sowohl auf seinem PC, als auch auf seinem Handy war ein Foto entdeckt worden, das laut verlesener Anklageschrift „ein sechsjähriges Kind in pornografischer Szene zeigte“. Dieses Foto hatte der Beschuldigte im vergangenen Jahr einem Arbeitskollegen gezeigt. Der hatte sich angeekelt an den Chef gewandt und die Ermittlungen kamen ins Rollen.

Geistige Behinderung

Vor Gericht gab der 22-Jährige alles zu. Ob er das Bild irgendwo im Internet heruntergeladen hatte, oder ob es ihm ein Kumpel geschickt habe, wisse er nicht mehr genau.

Doch handelte er aus einem sexuellen Trieb oder wollte er sich nur wichtig machen? Auch das konnte nicht geklärt werden. Der Mann leidet seit Geburt an einer geistigen Behinderung und steht unter Betreuung. Das bedeutete verminderte Schuldfähigkeit aber keine Schuldunfähigkeit.

Sein Vater und seine Schwester, die ihn in den Gerichtssaal begleitet hatten, beteuerten, bereits etliche Gespräche darüber geführt zu haben. Er bereue es und sehe seine Schuld ein.

Amtsanwalt liest 22-Jährigem Leviten

Trotzdem las ihm Amtsanwalt Neumann noch einmal die Leviten: Er sprach in seinem Plädoyer von einer „Widerwärtigkeit“ des Fotos, „die nicht zu tolerieren sei“. „Kinder, die so etwas erdulden müssen, sind ihr Leben lang geschädigt. Und warum gibt es solche Aufnahmen? Weil es einen Markt für so etwas gibt. Weil Endverbraucher wie Sie so etwas sehen wollen.“

Trotzdem blieb sein Antrag, dem das Gericht folgte, letztlich im untersten Bereich. Der 22-jährige Gevelsberger wurde zu 700 Euro Geldstrafe verurteilt.