Siegen. . Die Siegener Verwaltung schlägt vor, die Vergnügungssteuer erneut zu erhöhen. Sie würde dann bei 20 Prozent liegen. Ein Rekordwert in NRW, der nur in Mönchengladbach und Gladbeck erreicht wird.
Mit den jüngsten Erhöhungen sei nicht das Ziel erreicht worden, die Anzahl der Spielhallen, die in den vergangenen Jahren stark zugenommen hat, entscheidend einzudämmen. Die Anzahl der Apparate mit Gewinnmöglichkeit in Gaststätten ist seit der letzten Steuererhöhung sogar leicht gestiegen.
Rund neun Millionen Euro werden jedes Jahr in Siegen an den Geräten verzockt. Gegen die letzte Erhöhung des Steuersatzes hatten viele Spielhallenbetreiber geklagt. Bis auf zwei noch anhängige Ver-fahren, wurden alle Klagen abgewiesen. „Gegen den satzungsrechtlichen Steuermaßstab bestehen keine rechtlichen Bedenken“, so das Verwaltungsgericht. In anderen Bundesländern, schreibt die Verwaltung, hätten Gerichte in der Vergangenheit auch einen Steuersatz von 20 Prozent als rechtmäßig anerkannt.
Sollte nach der Erhöhung der gewünschte Effekt nicht eintreten, rechnet die Verwaltung mit Mehrerträgen von jährlich 190.000 Euro.