Siegen/Arnsberg. . Die Stadt Siegen setzt in der juristischen Auseinandersetzung mit lokalen Spielhallenbetreibern auf Sieg. Vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg wurden am Donnerstag mehrere Klagen gegen die Stadt verhandelt, weil diese die Vergnügungssteuer zum 1. Oktober 2011 von 13 auf 18 Prozent erhöht hatte. Zum 1. September 2010 war sie bereits von zehn auf 13 Prozent gestiegen.
Die Stadt Siegen setzt in der juristischen Auseinandersetzung mit lokalen Spielhallenbetreibern auf Sieg. Vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg wurden am Donnerstag mehrere Klagen gegen die Stadt verhandelt, weil diese die Vergnügungssteuer zum 1. Oktober 2011 von 13 auf 18 Prozent erhöht hatte. Zum 1. September 2010 war sie bereits von zehn auf 13 Prozent gestiegen.
Gute Prognose
„Es spricht einiges dafür, dass die Klagen der Spielhallenbetreiber nicht erfolgreich sein werden“, schätzt Reinhold Baumeister, Stadtkämmerer und Rechtsdezernent. Das Urteil werde den Beteiligten zwar erst in den nächsten Tagen zukommen, „aber man kann aus dem Verlauf der Verhandlungen erkennen, welche Chancen man hat“, sagte der Kämmerer im Gespräch mit unserer Redaktion. Es sei deutlich geworden, dass aus Sicht des Vorsitzenden „unsere Hebesätze keine Erdrosselungswirkung erkennen lassen“.
Das „Erdrosselungsverbot“ besagt, dass Steuersätze nicht so hochgeschraubt werden dürfen, dass sie Gewerbetreibenden einer bestimmten Branche wirtschaftlich die Luft abdrücken und letztlich ihre Existenz bedrohen. Ebendieses Verbot, so die Argumentation der klagenden Spielhallenbetreiber, werde in Siegen verletzt.
Wesentliches Indiz
Einerseits aber habe der Vorsitzende sich in Arnsberg mehrfach auf „obergerichtliche Rechtsprechung, nach der der Vergnügungssteuersatz bis zu 20 Prozent betragen kann“, bezogen, so Baumeister. Andererseits gäbe es noch ein „wesentliches Indiz“, dass gegen eine Erdrosselungswirkung der höheren Steuer spreche: „Die Zahl der Automaten hat zugenommen“.
Gerade das wollte Siegens Politik eigentlich vermeiden. Rat und Ausschüsse suchen seit etwa zwei Jahren immer wieder Möglichkeiten, um die zunehmende Häufung von Spielhallen insbesondere in Geisweid und Weidenau bremsen zu können. Die politische Argumentation zielt quer durch die Parteien sowohl auf das Suchtpotenzial von Glücksspiel als auch auf die befürchteten negativen Konsequenzen auf Einzelhandels- und Sozialstruktur von Stadtteilen mit besonders hoher Spielhallendichte. Da es sich aber um ein legales Gewerbe handelt, sind Verbote von Ansiedlungen nicht ohne weiteres möglich – und der Steuerhebel ist das einzige Instrument, das sich unmittelbar anbietet.
Mehr Automaten
Eine Reduktion von Hallen und Automaten ist nach Angaben der Stadt aber nicht zu sehen. In Siegen gab es mit Stand 1. Januar 2013 demnach 15 Spielhallenstandorte und 358 Automaten mit Gewinnmöglichkeit. Im Jahr 2009 waren es 264, 2010 schon 298, 2011 dann 319 und 2012 schließlich 320. Das Einspielergebnis der Betriebe aus allen Automaten habe sich von 2009 bis 2012 von 6,5 auf 9,7 Millionen Euro gesteigert. „Wäre die wirtschaftliche Grundlage durch die Vergnügungssteuer beeinträchtigt, müssten diese Zahlen seit 2011 rückläufig sein“, argumentiert die Stadt.
Die Vergnügungssteuer, erläutert Baumeister, habe zwei Zielrichtungen. Sie habe eine Steuerungsfunktion im Hinblick auf die Ansiedlung von Betrieben, diene aber auch der Erzielung von Einnahmen: „Das sollte ein Kämmerer auch gar nicht verschweigen.“