Siegen. Elektrofahrzeuge dürfen während des Ladevorgangs kostenlos auf zentralen Flächen in Siegen stehen. Und auch nur dann - das wird kontrolliert.

Regelmäßig, so beobachten die Siegener Grünen, würden in der Stadt öffentliche Ladeplätze für Elektroautos blockiert. Entweder von E-Fahrzeugen, deren Ladevorgang längst abgeschlossen sei, oder „schlimmer noch“ von „Kfz mit reinem Verbrennungsmotor“, wie es in einer Anfrage der Fraktion zum Verkehrsausschuss am Dienstag, 16. April, heißt. Die Verkehrsüberwachung des städtischen Ordnungsamts kontrolliere diese unsachgemäße Nutzung, heißt es dazu von der Verwaltung.

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E-Autos sind in dieser Hinsicht durchaus privilegiert im öffentlichen Raum: Für sie gibt es eine wachsende Anzahl von Ladesäulen, häufig in verkehrstechnisch überaus günstiger Lage, wo keine Gebühren anfallen, wenn das Auto dort abgestellt wird. Allerdings auch nur während des Ladevorgangs, wie die Verwaltung klarstellt. Es handle sich nicht um Park-, sondern um Ladeplätze – das Verkehrszeichen mit dem weißen „P“ auf blauem Grund werde ergänzt um das Zusatzzeichen „Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs“. Damit die Fläche nicht länger blockiert wird, sei in der Regel auch eine Parkscheibe für zwei bis drei Stunden erforderlich – einen Fahrzeugakku voll aufzuladen, dauert (je nach Modell) in der Regel länger, ist aber auch nicht erforderlich, um weiterfahren zu können. Diese Beschilderung sei einheitlich an allen entsprechenden Flächen für Elektrofahrzeuge eingerichtet.

E-Autos während des Ladevorgangs an Ladesäule am Altstadt-Parkhaus Löhrtor in Siegen: Das Ordnungsamt kontrolliert, ob der Stecker steckt und ob die Parkscheibe ausgelegt ist.
E-Autos während des Ladevorgangs an Ladesäule am Altstadt-Parkhaus Löhrtor in Siegen: Das Ordnungsamt kontrolliert, ob der Stecker steckt und ob die Parkscheibe ausgelegt ist. © WP | Hendrik Schulz

Siegener Ordnungsamt kontrolliert E-Ladeflächen auf unzulässiges Parken

Beim Zeichen „Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs“ müsste das Fahrzeug „unmittelbar nach dem Laden vom Parkplatz entfernt werden“, so die Stadtverwaltung weiter. Um das alltagsnah handhaben zu können, greife man auf die Parkscheibenregelung zurück. Die Beschäftigten des Ordnungsdienstes würden daher kontrollieren, ob die Parkscheibe ordnungsgemäß ausliegt und ob der Ladestecker mit dem Fahrzeug verbunden ist. Jeder Verstoß gegen einen dieser Punkte werde mit dem entsprechenden Tatbestand geahndet. Die konkrete Ladedauer am Fahrzeug werde nicht überprüft – demnach bräuchte es dafür detaillierte technische Kenntnisse über die jeweiligen Ladesäulen und Fahrzeugen, diese könnten bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Ordnungsdienst nicht vorausgesetzt werden.

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Die Grünen gehen nach eigenen Angaben nicht davon aus, dass die wenigsten Verstöße gegen diese Regelungen vorsätzlich begangen werden. Vielmehr dürfte es sich um „Unbedachtheit“ handeln, da nicht alle Beschilderungen im Stadtgebiet sofort wahrnehmbar seien, beispielsweise auf dem Parkplatz unterhalb des Rathauses Oberstadt am Kornmarkt. Die Stadt verweist dazu allerdings darauf, dass die Flächen durch die Zusatzzeichen eben als reine Ladefläche gekennzeichnet, eine Änderung mit Blick auf eine bessere Sichtbarkeit während des Parkvorgangs also nicht nötig sei. Sollten Schilder an einzelnen Standorten fehlen, würden diese „im regulären Betrieb“ nachgerüstet.