Siegen. Junge Frau soll von ihrem gewalttätigen Ex ermordet, ein alter Mann von seinem eigenen Sohn erstochen worden sein. Verdächtige nun vor Gericht.

Im Sommer 2023 wurden zwei Menschen aus dem Siegerland getötet, an zwei aufeinander folgenden Montagen, 7. und 14. August. Die Taten erregten große Aufmerksamkeit, weit über die Region hinaus. Vor allem der Fall der jungen Mutter aus Dreis-Tiefenbach, die mutmaßlich von ihrem ehemaligen Lebensgefährten zur niederländischen Grenze gebracht und dort ermordet wurde. Aber auch der 71-jährige Müsener, erstochen von seinem eigenen Sohn in seinem eigenen Haus, sorgte für große Betroffenheit.

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Beide Tatverdächtige müssen sich nun vor der Justiz verantworten. Am Dienstag, 6. Februar, beginnen vor dem Landgericht Siegen die beiden Prozesse.

Dienstag beginnen die beiden Prozesse vor dem Landgericht Siegen

Mord wird dem zur Tatzeit 23-Jährigen zur Last gelegt: Während die Polizei im Siegerland noch intensiv nach der vermissten gleichaltrigen Frau suchte, Mutter seiner Kinder, die sich immer wieder von ihm getrennt hatte, war sie wohl bereits tot. Gefunden von einem Landwirt auf einem Waldweg, ganz nahe am Grenzübergang Elten. Seither sitzt der Mann in Haft, er bestreitet die Tat. Die Indizien sind dabei erdrückend: Mit mehreren Messerstichen soll er seine Ex, die er in der Vergangenheit mehrfach misshandelt habe, in der Nähe des Fundorts gestötet haben. Dessen ist sich die Staatsanwaltschaft sicher. Dabei habe er die Wehrlosigkeit der nichtsahnenden Frau ausgenutzt. Mordmerkmal: Heimtücke. Zehn Prozesstage sind bislang in Saal 165 im Gerichtsgebäude anberaumt, voraussichtlich soll am 14. Mai das Urteil gesprochen werden.

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Ein zur Tatzeit 42 Jahre alter Müsener muss sich am gleichen Tag wegen Totschlags verantworten, ebenfalls vor der 1. großen Strafkammer als Schwurgericht, ebenfalls in Saal 165. Acht Verhandlungstage sind bis zum geplanten Urteil am 5. April angesetzt. Der Mann soll seinen Vater, 71 Jahre alt, in dessen Haus getötet haben. Er verschanzte sich zunächst im Gebäude, gab aber auf, bevor ein Sondereinsatzkommando der Polizei vor Ort eintraf. Grund sollen seit langer Zeit schwelende Familienstreitigkeiten gewesen sein. In diesem Fall geht es aber nicht um eine Bestrafung: Aufgrund einer psychischen Erkrankung sei der Mann zur Tatzeit schuldunfähig gerwesen, er ist vorläufig in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht. Die Staatsanwaltschaft will im Rahmen des sogenannten Sicherungsverfahrens beantragen, dass er dauerhaft eingewiesen wird.