Siegen. Fast 1000 Termine hat Siegener Zulassungsstelle in der ersten Woche vergeben, der Andrang bleibt riesig. Ausweich-Angebot Biedenkopf eingestellt.

Seit Montag, 15. Januar sind wieder An- und Abmeldungen in der Kfz-Zulassungsstelle des Kreises in Siegen möglich. Die Kreisverwaltung zieht nach den ersten Tagen positive Bilanz. „Es läuft“, sagt Landrat Andreas Müller und dankt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Zulassungsstelle, die trotz fehlender Datenbanken die Zulassungen mit SI- und BLB-Kennzeichen wieder möglich gemacht haben. Für den ersten Tag hatte der Kreis 100 Termine vergeben, um zu testen, ob auch alles funktioniert. In den Tagen danach konnten jeweils über 200 Termine für Privatpersonen, Händlern und Zulassungsdiensten angeboten werden, heißt es in einer Mitteilung. „Die Nachfrage hat sich von Tag zu Tag gesteigert“, sagt Thomas Schneider, Leiter des Kreis-Ordnungsamtes und damit für die Zulassungsstelle verantwortlich: Aktuell beträgt die Vorlaufzeit für neue Termine eine Woche.

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Während die Zulassungsstelle in Siegen hochgefahren wurde, ist die Nachfrage nach Zulassungsmöglichkeiten außerhalb des Kreisgebietes quasi auf Null rückgegangen. Auch das entsprechende Angebot in Biedenkopf, das Menschen aus dem Raum Wittgenstein längere Fahrten nach Siegen ersparen sollte, wird nun eingestellt. Damit bietet die Kreisverwaltung ab Montag, 22. Januar, An-, Ab- und Ummeldungen ausschließlich nur noch in Siegen an. Die Zulassungsstelle in Bad Berleburg ist demnach noch nicht wieder arbeitsfähig.

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Landrat Andreas Müller nimmt das Ende des Zulassungsangebotes in Biedenkopf erneut zum Anlass, allen Unterstützern in den vergangenen Wochen zu danken – vor allem den Beschäftigten des Kreises Marburg-Biedenkopf „für die großartige und unkomplizierte Unterstützung, aber auch noch einmal an die anderen Kreise und Kommunen, ohne deren Amtshilfe wir nicht so gut durch die letzten Wochen gekommen wären.“

Keine Termine mehr für Abmeldungen, Kurzzeitkennzeichen oder Änderung von Anschriften nötig

Für Abmeldungen, die Beantragung von Kurzzeitkennzeichen oder Änderungen von Anschriften müssen ab Montag, 22. Januar, in der Zulassungsstelle an der St.-Johann-Straße in Siegen keine Termine mehr vereinbart werden. Wer eines dieser Anliegen hat, kann einfach vorbeikommen. „Diese Kunden werden an einem separaten Schalter bedient“ erläutert Thomas Schneider. Für alle weiteren Anliegen müssen auch künftig Termine vereinbart werden: das ist montags bis freitags zwischen 7.30 Uhr und 15 Uhr unter der Nummer 0271/333- und den Durchwahlen -1061, -1064 und -1066 möglich.

Die Nachfrage hat sich von Tag zu Tag gesteigert.
Thomas Schneider - Leiter Kreis-Ordnungsamt

Neue Wunschkennzeichen in Siegen-Wittgenstein aktuell noch nicht möglich, alte schon

Neue Wunschkennzeichen können leider weiterhin noch nicht wieder reserviert oder ausgegeben werden. Wer einen Nachweis über die Reservierung eines Kennzeichens aus der Zeit vor der Cyberattacke hat, kann dieses erhalten. Halter, die ihr Fahrzeug in den letzten Wochen abgemeldet haben und dieses Kennzeichen nun erneut erhalten möchten, können dies ebenfalls wiederbekommen.

Kennzeichenwechsel zurück zu „SI“ und „BLB“: Kreis bittet Siegen-Wittgensteiner, zu warten

Wer sein Fahrzeug zuletzt außerhalb des Kreisgebietes angemeldet hat und jetzt einen Kennzeichenwechsel vornehmen möchte, wird gebeten, damit noch zu warten: Zum einen sollen die beschränkten Kapazitäten Personen vorbehalten bleiben, die ihr Fahrzeug neu an- oder ummelden möchten. Zum anderen schlägt der Landrat dem Kreistag vor, dass der Kreis die Gebühren für eine Umkennzeichnung übernimmt. Darüber berät der Kreistag am 9. Februar. Wer jetzt einen Kennzeichenwechsel vornehmen möchte, muss die Gebühren auf jeden Fall selbst tragen.

Führerscheintausch in Siegen-Wittgenstein: Frist wurde verlängert

Die Frist für den Umtausch von Führerscheinen wurde verlängert: Wer in den Jahren 1965 bis 1970 geboren wurde und noch einen Führerschein besitzt, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, hat länger Zeit diesen in einen neuen Scheckkartenführerschein umzutauschen. Die Frist wurde von der Bezirksregierung Arnsberg bis zum 19. Juli 2024 verlängert. Unter www.kreissiwi.de können Betroffene eine Allgemeinverfügung herunterladen, die sie für den Fall einer Kontrolle ausgedruckt mit sich führen sollten.