Siegen. DGB und Arbeitgeberverbände sind aber nicht ganz zufrieden: Nun soll die Arbeitsagentur eine andere zusätzliche Aufgabe übernehmen – das kostet.

Ingo Degenhardt, Geschäftsführer der DGB-Region Südwestfalen, und Dr. Thorsten Doublet, Geschäftsführer der Arbeitgeberverbände Siegen-Wittgenstein, begrüßen das Vorhaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, die Betreuung von Menschen unter 25 Jahren nun doch bei den Jobcentern zu belassen.

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Wechsel zu Arbeitsagentur hätte Lohnnebenkosten erhöht

„Wir freuen uns, dass das Ministerium um Hubertus Heil den Hinweisen von der Basis gefolgt ist und die Betreuung arbeitsloser junger Menschen dort belässt, wo sie hingehört: in der Verantwortung der Jobcenter“, so Dr. Thorsten Doublet, derzeit Vorsitzender des Siegener Verwaltungsausschusses und dort Vertreter des Arbeitgeberlagers.

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Der ursprüngliche Plan, die jüngsten Kunden künftig von den Arbeitsagenturen betreuen zu lassen, hätte negativen Einfluss auf die Betreuung vor Ort gehabt und sich in den meisten Jobcentern auch negativ bei den Gesamtverwaltungskosten und den Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II ausgewirkt. Höhere Lohnnebenkosten wären aus Sicht der Arbeitgeber langfristig nicht zu vermeiden gewesen – ein weiterer Schlag ins Kontor der ohnehin derzeit bröckelnden internationalen Wettbewerbsfähigkeit der hiesigen Unternehmen, die in einem schwierigen Umfeld bislang bemüht waren, Arbeitskräfte trotz Flaute zu halten.

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Protest beim Minister wurde gehört

Der örtliche Verwaltungsausschuss der Bundesagentur für Arbeit, dem Degenhardt und Dr. Doublet vorsitzen, hatte in einer Resolution gegen die Pläne protestiert und zu der nun geplanten Rücknahme aufgerufen. Die Resolution war auch an die heimischen Bundestagsabgeordneten gegangen. Der Druck aus Siegen-Wittgenstein und vielen anderen Regionen habe seine Wirkung offensichtlich nicht verfehlt: „Wir sind froh, dass die Zuständigkeiten nun offenbar doch so bleiben sollen wie sie an der Stelle seit Jahren bewährte Praxis sind“, sagt Ingo Degenhardt, stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsausschusses der Siegener Arbeitsagentur und als DGB-Mann zugleich Vertreter der Arbeitnehmerbank.

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Dennoch bliebe ein Wermutstropfen. Nun soll die Zuständigkeit bei der Förderung der beruflichen Weiterbildung sowie die Betreuung von Rehabilitandinnen und Rehabilitanden von den Jobcentern in Richtung Arbeitsagenturen verlagert werden. „Das Thema Weiterbildung ist ohnehin schon bei der Agentur für Arbeit aufgehängt, so dass sich hier Synergieeffekte heben lassen. Dennoch muss man die Kosten der Agentur für Arbeit im Blick behalten. Denn auch hier drohen wieder Zusatzbelastungen für Unternehmen“, so Dr. Doublet abschließend.

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