Siegen. Bis zuletzt wies ein 43-jähriger Mann die Anschuldigungen zurück, ein damals 15-jähriges Mädchen vergewaltigt zu haben. Nun gibt es ein Urteil.

Die 1. große Strafkammer des Landgerichts Siegen sieht es als erwiesen an, dass ein damals 41-jähriger Mann die seinerzeit 15-jährige Freundin seiner Tochter vergewaltigt hat. Drei Jahre und vier Monate muss der Mann nun ins Gefängnis. Die Geschädigte habe alles „so geschildert, wie wir es letztendlich festgestellt haben“, sagt Richterin Elfriede Dreisbach in der Urteilsbegründung am Dienstag, 12. September.

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Seit Jahren sei er mit dem Vater des Opfers befreundet gewesen, wie der Beschuldigte an einem vorherigen Verhandlungstag berichtet hatte. Die beiden Familien trafen sich demnach im Februar 2021 zum Grillen. Anschließend habe die damals 15-Jährige ihre Eltern gebeten, bei ihrer Freundin übernachten zu dürfen – so berichtete sie es der Sachverständigen, der Oberärztin, die das Mädchen später behandelte. Beide Familien hätten oft Zeit zusammen verbracht, bestätigt die Vorsitzende Richterin am Dienstag.

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Nachdem die Eltern der 15-Jährigen nach Hause gegangen waren, sei der Beschuldigte zusammen mit seinem späteren Opfer an die Bar in den Keller des Hauses gegangen. Dort wurde Wodka getrunken. Die 15-Jährige übergab sich auf der Toilette. Die Familie habe das stark alkoholisierte Mädchen auf eine Matratze unterhalb des Hochbetts der Tochter gelegt, heißt es weiter in der Anklage. Während die beiden Mädchen schliefen, sei der Mann in das Bett des Opfers gekrochen, soll sie an der Brust und im Intimbereich berührt und später im Keller des Hauses vergewaltigt haben. Der nunmehr Verurteilte wies die Anschuldigungen vor Gericht bis zuletzt zurück.

Gerichtsverhandlung in Siegen: „Was sie traumatisiert hat, erinnert sie“

Aufgrund der hochgradigen Alkoholisierung habe die heute 18-Jährige die Vergehen an ihr „wie im Traum wahrgenommen“, schildert die Richterin nach der Urteilsverkündung. Sie sei aufgrund des Alkoholeinflusses nicht in der Lage gewesen, ihren „entgegenstehenden Willen“ zu äußern. Sie habe sich auch nicht zur Wehr setzen können. An der Unterhose des Opfers wurden DNA-Spuren des heute 43-Jährigen gefunden. Die Aussagen der jungen Frau zur Tat seien glaubhaft, es gebe „kein Motiv für eine Falschbelastung“, betont die Richterin. Zudem habe sie ihre „Erinnerungsfetzen“ von der ersten Erzählung gegenüber ihrer Mutter bis hin zur Hauptverhandlung „weitgehend konstant“ geschildert. Aufgrund der Alkoholisierung habe sie nur Teile der Tat abspeichern und erinnern können. „Was sie traumatisiert hat, erinnert sie.“

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Das Gericht sieht hier einen besonders schweren Fall der Vergewaltigung. Es handle sich zudem um einen „üblen Missbrauch des Vertrauensverhältnisses“, sagt die Richterin vor dem Hintergrund der freundschaftlichen Beziehung der Familien. Die heute 18-Jährige habe bis heute mit psychischen Folgen der Tat zu kämpfen.

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