Siegen. Was ist nach Grillabend von befreundeten Familien geschehen, als das Mädchen betrunken war? Beschuldigter bestreitet vor Gericht ein Verbrechen.
Einem 43-jährigen Mann aus Eiserfeld wird vorgeworfen, die damals 15-jährige alkoholisierte Freundin seiner Tochter im Februar 2021 vergewaltigt zu haben. Am Dienstag begann der Prozess vor der 1. großen Strafkammer des Landgerichts Siegen.
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Mädchen wollte bei ihrer Freundin in Siegen übernachten
Seit Jahren sei er mit dem Vater des Opfers befreundet gewesen, wie der Beschuldigte berichtet. Die beiden Familien trafen sich im Februar 2021 zum Grillen. Anschließend habe die 15-Jährige ihre Eltern dazu gebeten, bei ihrer Freundin übernachten zu dürfen – so berichtete sie es der sachverständigen Oberärztin, die das Mädchen später behandelte.
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Nachdem die Eltern das Haus verlassen hatten, soll der Beschuldigte zusammen mit seinem späteren Opfer an die Bar in den Keller des Hauses gegangen sein. Dort bot er ihr einen kleinen Schluck Wodka gemischt mit Cola an. „Ich meinte zu ihr, jetzt wäre es genug und sie soll nichts mehr trinken. Danach ging ich auf Toilette, doch währenddessen hat sie noch mehr Wodka getrunken“, sagt der Beschuldigte. Danach sei das Mädchen zunächst auf dem Flur umgekippt und habe sich daraufhin auf der Toilette übergeben.
Beschuldigter vor Siegener Landgericht: „Ich würde so etwas niemals tun“
Die Familie habe das stark alkoholisierte Mädchen auf eine Matratze unterhalb des Hochbetts der Tochter gelegt, heißt es weiter in der Anklage, die die Staatsanwaltschaft vortrug. Während die beiden Mädchen schliefen, soll der Mann in das Bett des Opfers gekrochen sein. Er fasste sie an, brachte sie in den Keller des Hauses, wo er sie vergewaltigte – so die Anklage. Der Beschuldigte weist die Anschuldigungen zurück: „Ich habe mit auf sie aufgepasst, weil sie auch noch einmal in den Eimer kotzen musste. Meine Frau meinte, ich soll mich um sie kümmern, weil ich ihr auch den Alkohol gegeben habe“, so der 43-Jährige. „Kurz danach sehe ich auf einmal das Knie aus der Decke rausgucken. Das hat mich gewundert, denn sie hatte ja eigentlich eine lange Jogginghose an. Ich bat meine Tochter, bei ihr zu schauen und verließ den Raum.“ Seine Tochter habe ihm anschließend gesagt, dass ihre Freundin nackt im Bett lag.
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„Ich würde so etwas niemals tun. Ich habe selbst Kinder“, sagt der Beschuldigte, von dem jedoch DNA-Spuren an der Unterhose des Opfers zu finden waren, wie Richterin Elfriede Dreisbach ihm vorhält. „Ich habe keine Ahnung, wie das sein kann“, antwortet der 43-Jährige.
Nachdem die Anklage verlesen und der Beschuldigte gehört worden war, schloss die Vorsitzende Richterin Elfriede Dreisbach die Öffentlichkeit aus. Hinter verschlossenen Türen schilderte dann die heute 18-Jährige, was in jener Nacht passiert ist.
Sachverständige Ärztin: Opfer ist glaubwürdig
Die Oberärztin, die das Mädchen nach der Tat untersucht hatte und jetzt als Sachverständige zu dem Prozess hinzugezogen wurde, berichtet anschließend in der wieder öffentlichen Sitzung, was sie nach der Tat von dem Mädchen erfahren hat. Diese Darstellung widerspricht allerdings der Schilderung des Beschuldigten. „Nachdem sie aus dem Keller zurück ins Zimmer gegangen waren, habe sie direkt ihre Freundin geweckt und von der Tat erzählt. Die habe ihr aber nicht geglaubt und meinte, dass sie nur schlecht geträumt hätte“, so berichtet die sachverständige Oberärztin. Das Opfer sei danach sofort weggerannt.
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Für die Sachverständige ist die Aussage des Opfers glaubhaft. „Sie machte mir nicht den Eindruck, als würde sie sich für irgendetwas rächen wollen.“
Die Verhandlung wird am 6. September fortgesetzt.