Siegen. Im Siegener Landgericht muss sich ein 29-Jähriger wegen schweren Raubs verantworten – während der Verhandlung kommen weitere Straftaten ans Licht.
Am Dienstag musste sich ein 29-Jähriger wegen des Tatvorwurfs des gemeinschaftlich versuchten schweren Raubs in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung vor dem Landgericht Siegen verantworten – dem mutmaßlichen Täter droht eine lange Freiheitsstrafe.
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Der bereits vorbestrafte Angeklagte soll im vergangenen Jahr gemeinsam mit mehreren Komplizen in eine Siegener Wohnung eingedrungen sein und dabei auf den Hausbesitzer eingeschlagen haben. „Der Angeklagte drückte das Gesicht des Geschädigten auf sein Bett und ließ erst los, als er fast bewusstlos war“, gibt ein 53-jährige Polizeibeamte als Zeuge die Schilderungen des Opfers wieder. Nach der Festnahme zeigte sich schnell, dass der Beschuldigte kein unbeschriebenes Blatt ist. Bereits mehrere kleinere Straftaten gingen auf das Konto des 29-Jährigen. Zudem werden ihm auch aktuellere Vergehen zur Last gelegt.
Viele Pausen
Vor der geplanten Zeugenbefragung kam es im Gerichtssaal jedoch zu Diskussionen. Zunächst stellte Verteidigerin Becker einen Antrag auf neuerliche Akteneinsicht und eine Verschiebung der Verhandlung. Begründung: Teile von Akten seien der Verteidigung nicht zugänglich gemacht worden, falsch foliert gewesen oder in zu schlechter Bildqualität. Nach längerer Beratung lehnte Richterin Elfriede Dreisbach den Antrag ab. Daraufhin forderte Becker den Austausch aller Richter wegen möglicher Befangenheit. „Bei meinem Mandanten ist die Besorgnis aufgekommen, dass die Richter voreingenommen richten könnten“, erklärt Becker.
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Mit einiger Verzögerung begann schließlich die Zeugenbefragung. Dabei kristallisierte sich schnell die mögliche Verbindung des Angeklagten zu weiteren Delikten heraus. So soll der Angeklagte etwa handgreiflich gegenüber einem weiteren Geschädigten geworden sein und ihm dabei Bargeld, eine teure Uhr und seinen Citroën geraubt haben.
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Durch Zufall stellt sich dann heraus, dass der mutmaßliche Täter ohne Fahrerlaubnis unterwegs ist: Bei zwei Verkehrskontrollen bemerkt die Polizei im Kreis Olpe, dass der Angeklagte keinen Führerschein mit sich trägt – der Mann gibt daraufhin bei beiden Kontrollen an, seine Fahrerlaubnis vergessen zu haben, aber im Besitz eines tschechischen Führerscheins zu sein. Recherchen der Polizeibeamten ergeben jedoch schnell, dass der 29-Jährige zu diesem Zeitpunkt nicht im Besitz eines Führerscheins war. Der Angeklagte beteuert bis zuletzt seine Unschuld, kann aber auch nach mehreren Nachfragen keine gültigen Dokumente nachweisen. Die Folge: Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
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Weitere Diebstähle
Zudem wird dem Angeklagten ein Geldbeutel-Diebstahl während einer Antragsstellung bei der Caritas zur Last gelegt. „Er wollte damals das ambulant betreute Wohnen beantragen“, sagt die Caritas-Mitarbeiterin. Nachdem die Zeugin den Raum wegen eines Handwerker-Besuchs für zwei Minuten verlassen hatte, soll der Angeklagte ihren Geldbeutel, gefüllt mit 260 Euro, eingesteckt haben. „Als ich wiederkam, hat der Angeklagte einen Gegenstand in seine Tasche geworfen“, erinnert sich die Zeugin. Wirkliche Gedanken machte sie sich jedoch erst Stunden später, als schon alles zu spät war. Noch am selben Tag konnte der Geldbeutel in einem Garten gefunden werden. Alle Papiere waren vorhanden – nur das Bargeld fehlte.
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