Siegerland. Die Interessengemeinschaft erinnert die Ministerin an ihre Zusage. Längst weitet sich der Streit um Anliegerbeiträge erneut aus.
Das Land NRW hat bis Ende Dezember 824 Anträge auf Übernahme von Anliegerbeiträgen für den Straßenausbau bewilligt. Davon profitieren die Eigentümer von 8175 Grundstücken. Darunter sind – als einzige im Siegerland – die Anlieger der Ortsdurchfahrt Würgendorf, die 508.700 Euro erstattet bekommen, die sie für den Ausbau der Gehwege bezahlen sollten. Das geht aus einer Vorlage von Bauministerin Ina Scharrenbach für den Landtagsausschuss für Heimat und Kommunales hervor.
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100-Prozent-Förderung ist befristet
Die „Interessengemeinschaft Siegen-Wittgenstein für beitragsfreie Straßen“ hat die Ministerin an ihre Zusage erinnert, bis zum 30. Juni 2022 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (AG) einzubringen.
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„Nur eine rechtsverbindliche gesetzliche Regelung zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge kann hier ausreichend Verlässlichkeit für alle Betroffenen bringen. Eine Förderrichtlinie mit ihrem ohnehin immanenten Empfehlungscharakter reicht da einfach nicht aus“, heißt es in dem Schreiben. Die 100-Prozent-Förderung sei zeitlich befristet, das Budget begrenzt. „Was passiert danach? Tritt dann der Status quo ante ein und die Städte und Gemeinden werden mit dem (Finanzierungs-)Problem alleine gelassen?“
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Wann verjährt Anspruch der Stadt auf Erschließungsbeiträge?
Nach den KAG-Beiträgen für den Ausbau bereits vorhandener Straßen sind die – noch teureren – Erschließungsbeiträge -für die erstmalige Erschließung eines Grundstücks neuer Streitpunkt geworden. Die Rechnungen werden Anliegern manchmal erst nach Jahrzehnten präsentiert, wenn die „Baustraße“ abschließend hergestellt wird. 90 Prozent der Kosten landen dann bei den Anliegern.
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Im vorigen Jahr hatte das Land Fristen gesetzt: Spätestens 25 Jahre nach Baubeginn oder 20 Jahren nach Fertigstellung muss die Rechnung präsentiert werden; sonst verfällt die Forderung, Eine erneute Änderung sieht vor, nur noch die Frist der 20 Jahre nach Fertigstellung zu halten. Die FDP-Fraktion beantragt derzeit die Änderung des Kommunalabgabengesetzes. 25 Jahre ab Spatenstich und zehn Jahre ab Fertigstellung sollen die neuen Verjährungsfristen dauern.
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