Hilchenbach. Das Hilchenbacher Bündnis für Toleranz und Zivilcourage erwartet noch eine lange Auseinandersetzung um das Haus Dammstraße 5.
Das Bündnis für Toleranz und Zivilcourage stellt sich „vorbehaltlos“ hinter das „couragierte Engagement unseres Bürgermeisters und der Stadtverwaltung“ gegen die Aktivität der rechtsextremistischen Partei „Der 3. Weg“ in Hilchenbach. Die jüngste Entscheidung des Oberlandesgerichts bedeute aber, „dass sich unsere Hoffnung, die Rechtsradikalen in naher Zukunft loszuwerden, nicht erfüllen wird“. Das Gericht hatte dem im Haus Dammstraße 5 wohnenden Gebietsvorsitzenden der Partei zugebilligt, eine „Auflassungsvormerkung“ ins Grundbuch eintragen zu lassen. „Dass über die Frage, wer rechtmäßiger Eigentümer der Dammstraße 5 ist oder wird, ein Prozess über mehrere Instanzen geführt werden muss, hat zur Konsequenz, dass wir einen langen Atem gegen die Rechtsradikalen benötigen“, folgert daraus das Bündnis. Die Erklärung wurde von Dr. Andrea Stremmel, Günter Stremmel und Till Heppe unterzeichnet.
+++Mehr Nachrichten aus Siegen und dem Siegerland finden Sie hier!+++
Bündnis: Kleine Kommunen sind besonders gefährdet
Festzustellen sei, „dass Hilchenbach eine weltoffene und tolerante Stadt ist, die der 3. Weg versucht, von außen zu kapern.“ In mehreren kleinen Gemeinden Deutschlands sei bereits sichtbar geworden, dass es rechtsradikalen Parteien, die bundesweit unbedeutend sind, gelingen kann, massiven und beherrschenden Einfluss auf Kommunen, Bevölkerung und Stadtbild zu gewinnen. Dies sei insbesondere darauf zurückzuführen, dass die Bevölkerung dort durch Stillschweigen ihre Akzeptanz zum Ausdruck gebracht hat. „Genau das wollen und werden wir in Hilchenbach verhindern.“
+++ Lesen Sie auch: Rechtsextremer „3. Weg“ will nicht weg aus Hilchenbach +++
Gerade in Krisenzeiten stellten rechtsradikale Kleinstparteien wie der 3. Weg eine enorme Gefahr für Gesellschaft und Demokratie dar. „Deswegen ist es unsere Aufgabe als Hilchenbacher Zivilgesellschaft, weiterhin für die Weltoffenheit, Toleranz und Vielfalt einzutreten und unsere Demokratie zu verteidigen.“ Es müsse eine Möglichkeit geschaffen werden, rechtsradikale Parteien zu verbieten, auch wenn sie keine bundesweite Bedeutung haben, wie es bisher die gesetzlichen Regelungen erfordern. „Wir möchten auch gerade am Beispiel Hilchenbach eine Diskussion darüber anstoßen, wie notwendig es ist, dass auch dann ein Verbot ausgesprochen werden muss, wenn sich diese Parteien gezielt in eingegrenztem Bereich ausbreiten.“
+++ Lesen Sie auch: Gedenken: Vor 80 Jahren meldet Hilchenbach sich „judenfrei“ +++
Stadt Hilchenbach lässt Konsequenzen aus dem Urteil prüfen
Das Oberlandesgericht hat der Stadt Hilchenbach „sittenwidriges“ Handeln unterstellt. Sie habe das Haus, das der frühere Eigentümer zunächst an den Vertreter des „3. Wegs“ und dann an die Stadt verkauft hatte, nur deshalb erworben, „um den ‘III. Weg’ aus dem Gemeindegebiet (...) zu vertreiben“. Das sei ein „unzulässiges und auch unzweckmäßiges sowie wenig überzeugendes Mittel, um Vereinigungen entgegenzutreten, die gegen den Rechtsstaat, also auch die Unverbrüchlichkeit der Rechtsordnung, und die verfassungsmäßige Ordnung agitieren“.
+++ Lesen Sie auch: Rechtsextremer „3. Weg“ will Haus in Hilchenbach behalten +++
Die Stadt Hilchenbach lässt derzeit juristisch prüfen, was die Entscheidung des Oberlandesgerichts bedeutet. Eine Räumungsklage gegen die Nutzer des Gebäudes hält sie zurück. Von einem Gericht entschieden werden könnte die Frage, ob das Haus überhaupt an die Stadt Hilchenbach verkauft werden durfte – eine „Auflassungsvormerkung“, die das verhindert hätte, hatte der Parteifunktionär nach Abschluss seines Kaufvertrages allerdings nicht ins Grundbuch eintragen lassen. Verschiedene Ansichten gibt es nun darüber, wer eigentlich wen verklagen müsste.
+++Die Lokalredaktion Siegen ist auch bei Facebook!+++