Hilchenbach. Der Parteifunktionär will seinen Widerspruch ins Grundbuch eingetragen sehen. Darüber entscheidet nun das Oberlandesgericht Hamm.

Der Kauf des Hauses Dammstraße 5 durch die Stadt Hilchenbach hat das – erwartete – gerichtliche Nachspiel Der derzeitige Nutzer, NRW-Vorsitzender der rechtsextremen Partei „Der 3. Weg“, widerspricht der Eintragung des Eigentümerwechsels ins Grundbuch.

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Am 12. Oktober 2022 hatte die Stadt das Haus zum Preis von 341.000 Euro von seinem bisherigen Eigentümer, einem Projektentwickler in Bayern, gekauft. Der Kaufvertrag, den dieser im Dezember 2021 mit dem Funktionär des „3. Wegs“ abgeschlossen hatte, wurde somit endgültig nicht wirksam. Die Stadt hatte zuvor monatelang mit Unterstützung der Bauaufsicht des Kreises Siegen-Wittgenstein eine Reihe von Versuchen unternommen, die Aktivität der Rechtsextremen in Hilchenbach zu unterbinden: unter anderem mit der Ausübung eines Vorkaufsrechts, mit der Untersagung der Nutzung des ehemaligen Ladenlokals und dem Verbot der Außenwerbung. Nicht alle Gerichtsverfahren, die die Partei gegen die Stadt anstrengte, waren zum Zeitpunkt des Gebäudekaufs abgeschlossen.

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Rechtsextremer „3. Weg“ sieht Verstoß gegen „Treu und Glauben“

Am 7. Dezember hatte der Parteifunktionär beim Landgericht Siegen eine einstweilige Verfügung beantragt, seinen Widerspruch gegen den Verkauf ins Grundbuch einzutragen. Damit bliebe die Stadt zwar Eigentümerin, könnte aber zum Beispiel das Haus nicht weiterverkaufen. Der Vertreter des „3. Wegs“ habe seinen Antrag mit einem „Verstoß gegen Treu und Glauben“ begründet, sagte das Landgericht Siegen dieser Zeitung auf Anfrage. Das Gericht habe den Antrag bereits am 8. Dezember als „nicht hinreichend glaubhaft“ abgelehnt.

Dagegen legte der Antragsteller sofortige Beschwerde beim Oberlandesgericht Hamm ein. Dort wird das Verfahren nun geführt, nachdem das Landgericht Siegen am 31. Dezember auch einen „Nichtabhilfebeschluss“ gefasst hat – also es abgelehnt hat, seine Entscheidung zurückzunehmen. Das Oberlandesgericht kann die Beschwerde nun abweisen, selbst über den Eilantrag entscheiden oder das Verfahren an das Landgericht zurückgeben. „Derzeit läuft eine Stellungnahmefrist. Der Senat beabsichtigt in Kürze zu entscheiden“, teilte das Oberlandesgericht Hamm dieser Zeitung auf Anfrage mit.

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Stadt Hilchenbach: „3. Weg“ legt weder Nutzungs- noch Mietvertrag vor

Die Stadt Hilchenbach werde diese Entscheidung abwarten, bevor sie weiter tätig werde, sagte Bürgermeister Kyrillos Kaioglidis dieser Zeitung auf Anfrage. Ziel der Stadt ist, die bisherigen Nutzer zu verabschieden und das Gebäude für die Unterbringung von Geflüchteten und einen Ankommenstreff zu nutzen, wie er derzeit provisorisch im Gerberpark eingerichtet ist. Der Stadt liegen weder ein Miet- noch ein Nutzungsvertrag vor, den der „3. Weg“ oder sein Vorsitzender über das Gebäude abgeschlossen habe. Angeblich, so der Bürgermeister, gebe es nur eine mündliche Verabredung, das Haus auch vor dem endgültigen Erwerb durch den Parteifunktionär nutzen zu dürfen. Ein Nutzungsentgelt an die Stadt fließt nicht.

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