Burbach. Urteil gegen einen 23-Jährigen Burbacher ist gefallen: Laut Landgericht Siegen hat er eine lange Reihe teils sehr bizarrer Verbrechen begangen
Der 23-jährige Burbacher, der sich wegen des Verdachts der räuberischen Erpressung, Diebstahls, Handels mit Betäubungsmitteln, Bedrohung und Körperverletzung vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts verantworten musste, ist zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt worden.
Die Anklagepunkten gegen den Burbacher
Der Mann war angeklagt, in eine Gartenhütte in Burbach eingebrochen zu sein und mehrere Werkzeuge im Gesamtwert von 2330 Euro entwendet zu haben. Im März 2021 versuchte er, in Burbach auf offener Straße Betäubungsmittel an einen Postboten zu verkaufen. Der 23-Jährige sagte aus, dass das Angebot nur ein Spaß gewesen sei. Das bezweifelte das Gericht allerdings. Gegen die Aussage des Beschuldigten spreche, dass er zum Tatzeitpunkt eine große Menge an verschiedenen Betäubungsmitteln in kleinen Tüten abgepackt bei sich trug. „Zumal allein der Besitz schon strafbar ist“, betonte Richterin Elfriede Dreisbach.
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Im April 2021 hat der Angeklagte einer Minderjährigen Drogen angeboten. Anfang Juni 2021 sei es dann noch zu einer Körperverletzung gekommen. Dabei habe er den Bart seines Opfers angezündet und ihm das Handy aus der Hand geschlagen. Zwischen ihm und dem ihm gut bekannten Opfer sei es im Vorfeld immer wieder zu Streitigkeiten gekommen. Der Angeklagte bestritt die Tat zwar – nach der Beweisaufnahme sieht das Gericht seine Schuld aber als bewiesen an.
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Die lange Drogensucht des Angeklagten
Mit 12 Jahren habe der Beschuldigte angefangen, Drogen zu konsumieren, darunter Cannabis, Amphetamin, LSD und verschiedene Schmerzmedikamente. Durch den übermäßigen Konsum von Betäubungsmitteln habe der Angeklagte eine Psychose entwickelt. Er habe sich schon mehrfach in psychiatrische Behandlung begeben, um einen Entzug zu machen.
Diese habe er aber immer wieder abgebrochen. Ein medizinischer Gutachter erklärte vor Gericht, dass der Beschuldigte zwar durch seinen jahrelangen Drogenkonsum unter psychischen Problemen leide und eine Persönlichkeitsstörung vorliege. Dennoch sei er im Zeitraum der ihm vorgeworfenen Taten schuldfähig. Seine Erkrankung sei nicht so schwer ausgeprägt, dass sie einen Einfluss auf sein Verhalten habe.
Landgericht verlängert Bewährungsstrafe
„Der Angeklagte war schon mehrfach zur Untersuchungshaft in einer JVA. Es ist dennoch keine Verbesserung in dem Verhalten zu erkennen“, stellte Richterin Elfriede Dreisbach fest. Schuldmindernd für den 23-Jährigen habe das Gericht berücksichtigt, dass er den Diebstahl der Werkzeuge direkt zugegeben und ein vollumfängliches Geständnis abgelegt habe.
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Daher habe sich das Gericht dazu entschieden, die siebenmonatige Bewährungsstrafe wegen der erneuten Körperverletzung auf ein Jahr und vier Monate zu erhöhen. Für den Einbruch und Diebstahl erhielt der Beschuldigte zusätzlich eine Strafe von zwei Jahren. Außerdem wurde eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen a 10 Euro für den Handel von Betäubungsmittel erhoben. Darüber hinaus muss der Angeklagte die Kosten des Prozesses tragen. Das Gericht ordnete eine Therapie an, damit der Angeklagte seine Drogensucht und psychischen Probleme in den Griff bekommt. „Nur, wenn er die Sucht bekämpft, wird sich etwas ändern“, so die Richterin.