Burbach. Mädchen sollte Drogen an andere Jugendliche in ihrer Einrichtung weiterverteilen. Nicht der einzige wirre Vorfall, der in Siegen verhandelt wird

Der Fall des Siegeners (23), der unter anderem einen Bekannten in Burbach bedroht, misshandelt und angezündet haben soll (wir berichteten), beschäftigt weiter die Justiz. Vor dem Siegener Landgericht werden dem Mann weitere Vergehen zur Last gelegt, neben der räuberischen Erpressung auch Diebstahl und der Handel mit Betäubungsmitteln.

1. Vorwurf: Stark betrunken wieder und wieder in Gartenhütte eingebrochen

Im Januar soll der Angeklagte einen größeren Diebstahl begangen haben, wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor. In einem Burbacher Wohngebiet soll er eine Gartenhütte aufgebrochen und mehrere Werkzeuge entwendet haben, darunter Stichsägen, Akkuschrauber und Bohrmaschinen im Gesamtwert von 2330 Euro. Der Besitzer der Gartenhütte sagt vor Gericht aus, dass an jenem Morgen die Tür seiner Hütte offenstand. „Beim Nachsehen musste ich dann feststellen, dass viele der Werkzeuge fehlten, die mein Vater mir vermacht hat“, erinnert sich der Zeuge. Mittags sei der Beschuldigte noch einmal zurückgekehrt, um noch mehr Werkzeug zu stehlen. Und einige Tage später nochmals: Da habe er Geräusche im Garten gehört. „Ich sah den Angeklagten, der gerade dabei war, meinen Wärmestrahler zu klauen und stellte ihn zur Rede.“ Der Beschuldigte soll bereitwillig mit ins Haus gekommen sein. Er sei alkoholisiert gewesen und habe streng gerochen. Seither fühle er sich nicht mehr sicher auf seinem Grundstück, so der Zeuge.

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Der Angeklagte gestand die Einbrüche seinerzeit. Er habe angeben, dass er dazu gezwungen wurde, das Werkzeug zu stehlen, weil er Schulden habe und bedroht werde. Die Polizei nahm den heute 23-Jährigen fest und konnte das Diebesgut in seiner Wohnung sicherstellen. Vor Gericht fügt der Beschuldigte nun hinzu, dass er spielsüchtig gewesen sei und seine Schulden tilgen musste. Er entschuldigte sich bei dem Besitzer der Gartenhütte für die Diebstähle.

2. Vorwurf: Drogen auf offener Straße verkauft – Versuch auch bei Polizei

Dem Angeklagten wird darüber hinaus vorgeworfen, mit Betäubungsmittel gehandelt zu haben. Im März konnte die Polizei bei einer Körperkontrolle einen Beutel mit Betäubungsmitteln in der Unterwäsche des 23-Jährigen sicherstellen. Ein Postbote hatte die Beamten alarmiert, nachdem der Angeklagte ihm auf offener Straße Drogen verkaufen wollte. Bei der Kontrolle habe er die Beamten immer wieder gefragt, ob sie nicht auch Betäubungsmittel von ihm kaufen wollen. „Das fand ich schon sehr unpassend“, sagt einer der Polizisten vor Gericht. Für ihn ist es fraglich, ob der Beschuldigte begriffen habe, in welcher Situation er sich befand und was sein Verhalten für Konsequenzen haben könnte.

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Der Angeklagte sagt aus, lediglich einen Scherz gemacht zu haben. Das bezweifelt der Beamte allerdings: Er habe mehrfach nachgefragt.

3. Vorwurf: Minderjährige soll seine kostenlosen Drogen an andere Jugendliche verteilen

Einer Schülerin, die in einer Einrichtung für Menschen mit autistischer Behinderung untergebracht ist, soll der Beschuldigte Cannabis geschenkt haben. Sie habe von dem Beschuldigten die Aufgabe bekommen, die Drogen an andere Jugendliche in der Einrichtung weiter zu verteilen, so der ehemalige pädagogische Leiter. Das Mädchen gibt an, ihre ersten Erfahrungen mit Drogen zusammen mit dem Angeklagten gemacht zu haben. Damals sei sie 15 Jahre alt gewesen.

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Der Beschuldigte bestreitet dies und sagt aus, sie nicht zu kennen. Der Siegener ist bereits mehrfach vorbestraft, unter anderem wegen einiger Drogendelikte. Er konsumiert schon seit vielen Jahren Drogen. Eine gesetzliche Betreuerin begleitet den 23-Jährigen seit dem Jahr 2020. Sie sieht trotz mehrerer klinischer Aufenthalte und Entzugstherapien bei ihm keinen Willen, an seinen Lebensumständen ernsthaft etwas zu verändern: „Von ihm geht keine ehrliche Bereitschaft aus, seine Lebensstruktur zu verbessern.“