Siegerland. Bis zum 31. Januar muss die Grundsteuererklärung beim Finanzamt Siegen abgegeben werden. Diese Tipps helfen beim Ausfüllen des Formulars.
Für Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer läuft die Frist für die Abgabe ihrer Grundsteuererklärung beim Finanzamt bald ab. Sie haben nur noch bis zum 31. Januar Zeit. Christiane Pfender-Stracke, Leiterin des Finanzamts Siegen, ruft alle Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Steuerberaterinnen und Steuerberater dazu auf, die Grundsteuererklärung innerhalb der Frist abzugeben.
Grundsteuererklärung: „Praktische Erklär-Videos“ sollen helfen
Sie gibt praktische Hinweise, worauf die Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Abgabe achten sollten. „Die erste Anlaufstelle, um sich mit der Abgabe der Grundsteuererklärung vertraut zu machen, ist unsere digitale Info-Plattform www.grundsteuer.nrw.de“, so die Vorsteherin. „Wir haben praktische Erklär-Videos erstellt, die Schritt für Schritt durch die Eingabefelder führen.“
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Bisher haben mehr als 90 Prozent der Bürgerinnen und Bürger ihre Grundsteuererklärung digital eingereicht. Die Abgabe ist über das Online-Finanzamt Elster möglich. Die Erklärung kann sicher, kostenlos und ohne Papier abgegeben werden. Außerdem unterstützt das Programm mit Hilfetexten beim Ausfüllen der Erklärung und überprüft vor Versand ans Finanzamt die fertige Erklärung auf Vollständigkeit und Plausibilität.
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Die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen haben allen Eigentümerinnen und Eigentümern von Wohngrundstücken ein individuelles Informationsschreiben zugeschickt, das die überwiegenden Daten für die Grundsteuererklärung enthält. „Auch das Aktenzeichen finden Sie dort“, erklärt Christiane Pfender-Stracke. „Eigentümerinnen und Eigentümer von Eigentumswohnungen haben uns gefragt, ob sie in der eigenen Grundsteuererklärung auch Angaben zu weiteren Personen machen müssen, die eine andere Wohnung im Haus besitzen“, sagt die Finanzamtsleiterin. „Das müssen Sie nicht.“ Im Hauptvordruck (auch GW-1 genannt) der Grundsteuererklärung ist in Zeile 11 der Anteil, der zur wirtschaftlichen Einheit gehört, mit Zähler und Nenner einzutragen. „Eigentümerinnen und Eigentümer tragen hier den Anteil ein, zu dem das Flurstück ihrem Grundstück zuzuordnen ist“, erklärt die Vorsteherin.
Siegen-Wittgenstein: Bei individuellen Grundsteuer-Fragen hilft das Finanzamt Siegen
Wer das Schreiben verlegt oder keines erhalten hat, kann über das Grundsteuerportal (Geodatenportal) der Finanzverwaltung den sogenannten Sachdatenauszug zu dem jeweiligen Grundstück in Nordrhein-Westfalen abrufen. Dieser enthält bereits den Großteil der Daten, die für die Grundsteuererklärung benötigt werden.
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Für individuelle Rückfragen zur Grundsteuerreform ist das Finanzamt Siegen unter 0271/4890-1959 (Montag bis Freitag, 9 bis 18 Uhr) erreichbar. „Die Kolleginnen und Kollegen in der Hotline leisten hervorragende Arbeit und unterstützen, wo sie können. Das zeigen auch die Rückmeldungen der Bürgerinnen und Bürger. Die meisten Anliegen können wir bereits am Telefon klären“, so die Behördenleiterin.
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In Nordrhein-Westfalen müssen rund 6,7 Millionen Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft neu bewertet werden. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hat, musste der Gesetzgeber die Grundsteuer reformieren. Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach neuem Recht erhoben.
Grundsteuer abgeben in Siegen-Wittgenstein: Hier gibt’s Hilfe
Das Unterstützungsangebot der Finanzverwaltung beinhaltet ausführliche Informationen, Check-Listen, Ausfüllanleitungen für Elster, und Erklär-Videos zum Grundsteuerportal: www.grundsteuer.nrw.de; Erklär-Videos auf YouTube: www.youtube.com/c/FinanzverwaltungNRW.
Das Grundsteuerportal (Geodatenportal) findet sich im Netz unter www.grundsteuer-geodaten.nrw.de.
Die Grundsteuer-Hotline: 0271/4890-1959 (Mo.-Fr. 9 bis 18 Uhr). Das Elster-Team NRW: 0251-934-1954 (Mo.-Do. 8 bis 15.30 Uhr und Fr. 8 bis 15 Uhr)
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