Siegen. Die Neuberechnung der Grundsteuer macht vielen Immobilienbesitzern zu schaffen - und die Frist läuft. Das Finanzamt Siegen bietet Hilfe an.

Die Abgabefrist der Feststellungserklärungen zur Neuberechnung der Grundsteuer endet am 31. Oktober. Die Leiterin des Finanzamts Siegen, Christiane Pfender-Stracke, ruft dazu auf, die Feststellungserklärung zeitnah abzugeben und informiert über die häufigsten Fragen im Finanzamt. Sie gibt praktische Hinweise, worauf die Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Abgabe achten sollten.

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„Die erste Anlaufstelle, um sich mit der Abgabe der Feststellungserklärung vertraut zu machen, ist unsere digitale Info-Plattform www.grundsteuer.nrw.de“, so Pfender-Stracke. Dort finden Eigentümer Erklär-Videos, ausführliche Klick-für-Klick-Anleitungen sowie Check-Listen, die eine Übersicht der benötigten Daten liefern und Hinweise geben, wo diese zu finden sind.

Grundsteuer Siegen: Abgabe der Feststellungserklärung ist online möglich

Die Abgabe der Feststellungserklärung ist über das Online-Finanzamt Elster unter www.elster.de möglich. Ein Vorteil der Abgabe ist die digitale Endkontrolle, die die fertige Erklärung auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüft. Was vielen nicht bewusst ist: Die Abgabe der Feststellungserklärung kann auch über den Elster-Zugang von nahen Angehörigen erfolgen. „Besitzt beispielsweise Ihre Tochter ein Benutzerkonto, können Sie dieses mitnutzen. Auch, wenn Ihre Tochter bereits die eigene Feststellungserklärung über dieses Konto abgegeben hat“, ergänzt die Vorsteherin.

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Für die Feststellungserklärung wird das Aktenzeichen benötigt. „In dem individuellen Informationsschreiben, das Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken von ihrem Finanzamt erhalten haben, finden sie die überwiegenden Angaben für ihre Erklärung“, erklärt Pfender-Stracke.

Finanzamt Siegen bietet für Fragen zur Grundsteuer umfassendes Infomaterial an

Im Hauptvordruck der Feststellungserklärung ist in Zeile 11 der Anteil, der zur wirtschaftlichen Einheit gehört, mit Zähler und Nenner einzutragen. „Eigentümerinnen und Eigentümer tragen hier den Anteil ein, zu dem das Flurstück ihrem Grundstück zuzuordnen ist“, erklärt Pfender-Stracke.

Für individuelle Rückfragen zur Grundsteuerreform ist das Finanzamt Siegen unter 0271/4890-1959 (Mo.-Fr. 9 bis 18 Uhr) erreichbar.

Ausführliche Informationen, Check-Listen, Ausfüllanleitungen für Elster und Erklär-Videos zum Grundsteuerportal: www.grundsteuer.nrw.de; Erklär-Videos auf YouTube: www.youtube.com/c/Finanzverwaltung NRW; Grundsteuer-Hotline unter 0271/74890-1959 (Mo.-Fr. 9 bis 18 Uhr); Grundsteuerportal: www.grundsteuer-geodaten.nrw.de