Siegen. Was Bordelle fernhält, schützt nicht zwangsläufig auch vor Laufhäusern. Diese Erfahrung musste Burbach nun machen. Wie sieht es in Siegen aus?

Burbach konnte die Genehmigung eines Laufhauses nicht verhindern. Die Ratsfraktion Die Linke möchte nun wissen, ob in Siegen etwas Ähnliches drohen könnte. In einer Anfrage an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Liegenschaften und Stadthallen am 1. Dezember geht es darum, ob sich die Ansiedlung eines solchen Betriebs verhindern ließe.

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Die Baubehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein hatte die Genehmigung für ein Laufhaus am Siegerlandflughafen erteilt, weil juristisch keine Möglichkeit zur Ablehnung bestand. Sowohl die Gemeindeverwaltung als auch diverse weitere Akteurinnen und Akteuren äußerten Bedenken gegen das Vorhaben, weil das Etablissement in unmittelbarer Nähe zur Flüchtlingsunterkunft entstehen soll, in der auch Familien mit Kindern leben. Es gibt aber rechtlich einen Unterschied zu einem Bordell: Der Eigentümer tritt lediglich als Vermieter auf, weil in einem Laufhaus Prostituierte auf selbstständiger Basis Zimmer anmieten, um dort ihrer Beschäftigung nachzugehen. Damit ist der Besitzer rechtlich kein Bordellbetreiber.

Siegen: Linke will keine Laufhäuser in den Stadtteilen

Die Linke verweist in ihrer Anfrage darauf, dass die Gemeinde Burbach die Genehmigung für das Projekt nicht verhindern konnte, obwohl eine bestehende Satzung Prostitutionsbetriebe eigentlich ausschließen sollte. Für Die Fraktion ergeben sich nun einige Fragen, „weil die Stadt Siegen über eine vergleichbare Satzung verfügt“.

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Allem voran geht es darum, ob in Siegen ebenfalls ein Laufhaus eingerichtet werden könnte – und, wenn ja, ob sich die entsprechende Satzung so novellieren ließe, dass es ausgeschlossen wird. Außerdem möchte die Linke wissen, ob die Stadt sich diesbezüglich bereits um juristische Unterstützung bemüht habe. Der Burbacher Sachverhalt zeige nämlich, wie „eine bestehende Satzung mit einfachen Mitteln ausgehebelt“ worden sei, „um einen Betrieb zu etablieren, der laut dieser Satzung unzulässig wäre“. Am Ende könnten vielleicht auch in Siegen Betriebe entstehen, „die wir gerne in unseren Stadtteilen vermeiden würden“, so die Befürchtung. Damit derartiges nicht passiert und dann womöglich noch „Nachahmer, die dies skrupellos ausnutzen“ auf den Plan ruft, „sollte, wenn nicht schon geschehen, schnell gehandelt werden“.

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