Siegen. Sicherheitsmaßnahmen „wie für Schwerverbrecher“ – unangemessen und voreingenommen, so Lena Hugger und Hagen Keller. Der Prozess ist verschoben.
Die Sicherheitsmaßnahmen für den Prozess gegen Lena Hugger und Hagen Keller sollen unverhältnismäßig gewesen sein, das Gericht daher negativ voreingenommen sein: Daher hat die Rechtsanwältin der beiden Beschuldigten im sogenannten „Baumopferprozess“, der Donnerstag, 27. Oktober, geplant war, (wir berichteten) einen Befangenheitsantrag gestellt.
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„Wir haben uns nie aggressiv oder gewaltbereit gezeigt“, so Lena Hugger gegenüber dieser Zeitung. Dann aber als Reaktion auf die Ankündigung, auch den Gerichtsprozess zum Teil jenes „Happenings“ zu machen, der mit der „Antuung“ genannten Baumfällung am Siegufer begonnen hatte, „ein Aufgebot wie bei Schwerverbrechern“ zu organisieren, sei unverhältnismäßig. Das Gericht habe fast schon panisch reagiert auf die Ankündigung hin, auch den Prozess künstlerisch verwerten zu wollen und zusätzliche Beamte abgestellt.
Lena Hugger: Keine Akteneinsicht im Siegener Gericht erhalten
Die Justiz hatte auf diese Ankündigung hin mitgeteilt, dass dafür gesorgt werde, dass das Verfahren wie gewohnt durchgeführt werden könne. Die Ankündigung selbst allerdings war zunächst eher vage gehalten, Hugger und Keller hatten ihr Ansinnen dann später präzisiert.
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Außerdem sei es zu Problemen bei der Akteneinsicht gekommen, so Lena Hugger weiter, auch daher der Befangenheitsantrag. Als Angeklagte habe man das Recht, die Gerichtsakten uneingeschränkt einsehen zu können, was ihnen nicht möglich gewesen sei. Man gehe davon aus, dass der Befangenheitsantrag nach Prüfung abgelehnt und das Verfahren zu einem späteren Termin durchgeführt werde.