Siegen-Wittgenstein. Im Kreistag wollen die Grünen kein grünes Licht für einen Verzicht auf ein reguläres Planfeststellungsverfahren geben.
Die Grünen-Kreistagsfraktion will im Kreistag eine Umweltverträglichkeitsprüfung und damit ein reguläres Planfeststellungsverfahren für den Neubau der A-45-Talbrücke Büschergrund fordern – so wie auch der Naturschutzbeirat, dessen Votum der Kreistag laut Empfehlung der Verwaltung widersprechen soll. In diesem Fall hat dann die Bezirksregierung das letzte Wort.
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Statt Sprengung umweltschonende Alternative
„Wir stehen an der Seite von Frau Dr. Witte“, so Lena Schmidt, umweltpolitische Sprecherin der Grünen Kreistagsfraktion, die das Votum der Naturschutzbeiratsvorsitzenden Prof. Dr. Klaudia Witte unterstützt. „Der durch die Sprengung geplante Einschnitt in das Landschaftsschutzgebiet ist in diesem Umfang nicht tragbar. Wertvolle geschützte Natur- und Lebensräume werden so für die kommenden Jahrzehnte dauerhaft zerstört“, sagt Lena Schmidt. „Automatisch wird von einer Sprengung ausgegangen. Stattdessen könnte über eine umweltschonende Abrissmethode gesprochen werden.
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Unter „fragwürdigen Umständen“ solle eine schnelle Realisierung ermöglicht werden, kritisieren die Grünen. Die bisherige Umweltverträglichkeitsuntersuchung gehe von einem vierspurigen Ersatzbau aus. Damit würden die Menschen in die Irre geführt, sagt Grünen-Fraktionschef Thomas Börger. „Es handelt sich klar um einen sechsspurigen Neubau der Brücke.“
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Erst „überbreiter Standstreifen“, dann dreispurig
Um ein ordnungsgemäßes Planfeststellungsverfahren samt Umweltverträglichkeitsprüfung zu umgehen, würden die zusätzlichen Fahrspuren vorerst nur als „überbreite Standstreifen“ ausgewiesen und markiert. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung könne parallel mit anderen Prüfungen erfolgen und sein kein Hemmnis, meint Kreistagsmitglied Manuela Köninger.
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