Siegen/Freudenberg. Messerattacke am Kurpark Freudenberg: Neue Hinweise zeigen, dass der Angeklagte (20) womöglich nicht psychisch krank ist. Aber Wiederholungstäter
Seit August muss sich ein 20-Jähriger Mann vor dem Landgericht Siegen für den Messerangriff am Freudenberger Kurpark im März verantworten, in dessen Folge das Opfer, ein 26-Jähriger, nach mehreren Wochen an seinen schweren Verletzungen starb (wir berichteten). Einem weiteren Mann, ebenfalls 26 Jahre alt, wurde eine zehn Zentimeter breite Stichwunde am Oberarm zugefügt.
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Am dritten Verhandlungstag im Totschlag-Prozess vor der Jugendkammer des Landgerichts führte die Vorsitzende Richterin Sabine Metz-Horst die Vorstrafen des Beschuldigten auf: Der 20-Jährige ist demnach schon mehrfach straffällig geworden. Im Zeitraum von 2017 bis 2021 liegen Anklagen von den Amtsgerichten Hanau und Offenbach vor: wegen Fahrens ohne Führerschein, Anstiftung zur Körperverletzung, besonders schwerer räuberischer Erpressung und Körperverletzung in mehreren Fällen unter Einsatz von Messern, Elektroschockgeräten oder Teleskopschlagstöcken.
Striktes Waffenverbot, mehrjährige Jugendstrafen, mehrfach in U-Haft
Dafür wurde der zum Zeitpunkt der Taten noch minderjährige Beschuldigte zu mehrjährigen Jugendstrafen auf Bewährung verurteilt. Als Auflage ist ihm seit 2021 der Besitz und Erwerb von Waffen strikt untersagt. Der Angeklagte habe sich schon mehrfach Untersuchungshaft befunden. Zurzeit ist er in einer JVA unterbracht.
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Aufgrund psychischer Erkrankungserscheinungen wurde der Beschuldigte 2020 in Marburg in die Psychiatrie eingewiesen. Dort konnte aber keine medizinische Ursache für sein Verhalten festgestellt werden. Wegen der Schwere und Häufigkeit der Fälle, in denen sich der Angeklagte strafbar gemacht hat, sieht die Richterin eine erheblich kriminelle Energie bei dem 20-Jährigen vorliegen.