Hilchenbach/Karlsruhe. Der Unternehmer aus Hilchenbach wendet sich gegen den EU-Coronafonds – an der Seite des ehemaligen AfD-Vorsitzenden Bernd Lucke.

SMS-Eigentümer Heinrich Weiss hat Verfassungsbeschwerde gegen den 800 Milliarden Euro schweren Coronafonds der Europäischen Union eingelegt. Über seine Klage und die des ehemaligen AfD-Vorsitzenden Bernd Lucke, der mehr als 2200 Unterstützer des „Bündnisses Bürgerwille“ hinter sich geschart hat, hat das Bundesverfassungsgericht jetzt verhandelt. Der in Hilchenbach aufgewachsene Heinrich Weiss, der kürzlich seinen 80. Geburtstag gefeiert hat, ist heute noch Vorsitzender des Gesellschafterausschusses der SMS group. Er war Sprecher des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) und gehörte – mit Lucke – kurzzeitig der AfD an.

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Weiss: Deutschland im „Schuldensog“

Der Wiederaufbaufonds zur Bekämpfung der Pandemiefolgen. war Ende 2020 beschlossen worden, Deutschland hatte im April 2021 zugestimmt. Das Hilfspaket sieht vor, dass die EU-Kommission 750 Milliarden Euro zu Preisen von 2018 am Kapitalmarkt aufnimmt - heute wären das knapp 807 Milliarden Euro. Diese werden teils als Darlehen, teils als Zuschüsse an die Mitgliedsstaaten vergeben, die damit unter anderem Maßnahmen für Digitalisierung und Klimaschutz finanzieren. Die Kredite sollen von den Ländern zwischen 2028 und 2058 zurückgezahlt werden.

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Das Gericht muss nun darüber entscheiden, ob die EU mit dem Aufbauinstrument ihre Kompetenzen überschritt und ob der Bundestag zustimmen durfte. Die Kläger rügen, dass die EU mit dem Paket ihre Kompetenzen überschritten habe und der Bundestag nicht habe zustimmen dürfen. Denn Schulden würden vergemeinschaftet, und Deutschland müsse auch für andere Mitgliedsstaaten haften. Der Bundestag habe, als er zustimmte, seine haushaltspolitische Verantwortung nicht wahrgenommen. Am Dienstag vor Gericht sprachen die Klagevertreter von einem „Dammbruch“. Sie formulierten die Sorge, dass Deutschland in einen „Schuldensog“ hineingezogen werden könnte.

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Die Bundesregierung, in Karlsruhe unter anderem durch Finanzstaatssekretär Werner Gatzer vertreten, verwies dagegen auf die Notlage des Jahres 2020. Zu Beginn der Coronapandemie sei es notwendig geworden, die europäischen Volkswirtschaften sowohl mittel- als auch langfristig zu stabilisieren. Dabei habe schon die Ankündigung des Hilfspakets positive Auswirkungen gehabt. Das Vorgehen sei rechtens gewesen und bewege sich im Rahmen der europäischen Verträge.

Urteil erst in einigen Monaten

Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Andreas Audretsch betonte, das Ganze sei in einem transparenten Prozess beschlossen worden, der Bundestag habe vor seiner Entscheidung sehr intensiv beraten. Er erkenne keine Machtverschiebung weg vom Parlament.

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Der Zweite Senat des Verfassungsgerichts muss nun unter anderem beurteilen, ob sich aus den EU-Verträgen ein Verschuldungsverbot für die Union ableiten lässt und ob die Zweckbindung der Gelder für die Bekämpfung der Pandemiefolgen von den Verträgen gedeckt ist. Zudem will es prüfen, ob sich aus der Zustimmung zu dem Hilfspaket „dauerhafte Mechanismen“ begründen, die auf eine Haftungsübernahme für die Entscheidungen anderer Staaten hinauslaufen könnten, kündigte Vizegerichtspräsidentin Doris König an. Ein Urteil wird aber erst in einigen Monaten erwartet.

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