Siegen. Die Grünen in Siegen-Wittgenstein wollen wissen, wie sich die Praxis bei Abschiebungen mit dem Anspruch einer „Willkommensbehörde“ verträgt.

Bei Festnahmen in den Räumen der Ausländerbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein werden Hand- und Fußfesseln, „von der Ausländerbehörde in der überwiegenden Zahl der Fälle als gerechtfertigt und notwendig angesehen“.

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Diese Antwort auf eine Anfrage der Linken nimmt die Grünen-Fraktion zum Anlass für Nachfragen. Wie oft das vorkomme, ob Unterschiede zwischen Frauen und Männern gemacht würden, wer wann darüber entscheide und wer diese Fesseln „fachgerecht“ ( so der Kreis) anlege, wollen die Grünen nun wissen: „Kann vollkommen ausgeschlossen werden, dass den Menschen durch das Anlegen körperliche Schmerzen zugefügt werden? Wie möchte sich die Kreisausländerbehörde mit der immer mehr in die Öffentlichkeit gelangenden Kritik im Umgang mit Flüchtlingen hin zu einer Willkommensbehörde entwickeln?“

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Neues Chancen-Aufenthaltsrecht für Geflüchtete

In einer weiteren Anfrage erkundigen sich die Grünen nach dem einjährigen „Chancen-Aufenthaltsrecht“ auf Probe, das Geflüchteten zugestanden werden soll, die am 1. Januar 2022 seit fünf Jahren in Deutschland leben und nicht straffällig geworden sind. Die Verwaltung soll, darlegen, welcher Personenkreis davon profitieren kann und ob der Kreis die Betroffenen auf diese Möglichkeit darauf aktiv aufmerksam macht.

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