Kreuztal. Die Bürgerinitiative Junkernhees bietet Betroffenen Beratung an – gibt es auch einen Nachschlag für bereits abgeschlossene Verträge?

Amprion will sich mit den Anliegern der Höchstspannungstrasse durch das Heestal gütlich einigen. „Wir haben die privatrechtlichen Verhandlungen wiederaufgenommen“, erklärt das Unternehmen.

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Amprion überprüft alle Vereinbarungen mit Anliegern in Kreuztal

Aufgrund der geänderten Mastgeometrie hätten sich die Schutzstreifenflächen verändert. Daher würden auch bereits abgeschlossene Vereinbarungen mit den Grundstückseigentümern nochmals geprüft. „Zudem besteht die Option der Auszahlung eines sogenannten Beschleunigungszuschlags bei frühzeitiger Einigung an die Grundstückseigentümer, so dass eine zeitnahe Kontaktaufnahme auch im Interesse der Betroffenen liegt.“

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Daran hatte – wie berichtet – die Bürgerinitiative Junkernhees Anstoß genommen. Aus ihrer Sicht sind die angestrebten Grundbucheintragungen verfrüht, solange Amprion nicht den begehrten Planfeststellungsbeschluss nutzen kann. Womöglich, so die Bürgerinitiative, müssten Grundstücksbesitzer sogar Entschädigungen für inzwischen nicht mehr benötigte Flächen zurückzahlen. „Wir gehen zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass bei Grundstückseigentümern mit bereits abgeschlossenen Verhandlungen keine Rückzahlungen erforderlich sind“, sagt Amprion dazu. Nach einer gesetzlichen Neuregelung könnten nämlich nun höhere Entschädigungssätze je Quadratmeter angewendet werden.

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Bürgerinitiative: Was ist mit bereits abgeschlossenen Verträgen?

Die Bürgerinitiative Junkernhees bietet Anwohnern eine Beratung an, die mit einem neuen Vereinbarung konfrontiert werden, sagte Sprecher Ansgar Klein im Gespräch mit dieser Zeitung. Aus seiner Sicht könnten auch Grundstückseigentümer betroffen sein, deren Flächen nun außerhalb des Schutzstreifens der Stromtrasse liegen. Und die, die bereits mit einem niedrigeren Quadratmeterpreis entschädigt wurden. Schließlich enthalte der Vertrag ausdrücklich den Hinweis auf eine „Gleichbehandlungs- und Meistbegünstigungsklausel“: „Im Einzelfall vergleichbare Sachverhalte werden bei der Entschädigung in gleicher Weise behandelt.“

Nächster Transformator fährt durch Kreuztal

An den nächsten Wochenenden wird ein weiterer Transformator über Kreuztal zum Umspannwerk nach Altenkleusheim transportiert, wo bereits die Anbindung an die neue 380-kV-Höchstspannungsleitung vorbereitet wird.