Netphen. 100 Prozent Zuschuss zu den Anliegerbeiträgen? Die Interessengemeinschaft listet auf, wer durchs Raster fällt.

Das Land übernimmt die Anliegerbeiträge für Straßenausbauten zu 100 Prozent – aber keineswegs überall. Die Interessengemeinschaft Siegen-Wittgenstein für beitragsfreie Straßen hat sich die Förderrichtlinien angeschaut und die laufenden Bauarbeiten danach sortiert:

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Kampenstraße und Meisenweg in Hainchen: Die Straßen sind fertig ausgebaut. Der Ausbau wurde vor dem 1. Januar 2018 beschlossen und im Etat veranschlagt. Damit wird der in der vom Landtag beschlossenen Förderrichtlinie genannte Stichtag nicht eingehalten.

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Vorm Seifchen und Auf der Schütze in Oelgershausen: Dort wird gerade gebaut. Die Anwohner können nur mit einer Förderung rechnen, wenn der Anliegerbeitrag bis zum 31. Dezember 2024 abgerechnet wird. Profitieren werden davon aber nur die Anwohner des kürzeren, alten Straßenabschnitts, für den das Kommunalabgabengesetz (KAG) angewendet wird. Der Großteil der Grundstücke wird erstmalig erschlossen. Nach Baugesetzbuch werden dort sowieso 90 Prozent der Kosten auf die Anlieger umgelegt.

Zumindest einige Anwohner in Oelgershausen könnten vom dem Beschluss des Landtags profitieren. 
Zumindest einige Anwohner in Oelgershausen könnten vom dem Beschluss des Landtags profitieren.  © Jürgen Schade | Jürgen Schade

Habachstraße in Deuz, Am Sportplatz in Hainchen und An der Netphe in Netphen sollen ausgebaut werden. Sie sind in das neue Straßen- und Wegekonzept der Stadt aufgenommen worden, eine 100-Prozent-Förderung der Anliegerbeiträge ist möglich.

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Nüssebergweg in Freudenberg: Hier ist die 100-Prozent-Entlastung wahrscheinlich. Die Straße ist fertig ausgebaut, der Ausbau wird wohl vor Ende 2024 abgerechnet.

Wer übernimmt die offene Rechnung?

Die Interessengemeinschaft der Anliegerinitiativen kritisiert, dass die CDU-FDP-Mehrheit im Landtag nur die Förderrichtlinie beschlossen, nicht aber den umstrittenen KAG-Paragrafen abgeschafft hat. Die Regierungsmehrheit wolle auch langfristig nicht die Beiträge selbst streichen, sondern nur die Verpflichtung der Kommunen, diese auch zu erheben. „Schlicht und ergreifend falsch“ sei die Darstellung der CDU, die Kommunen würden nicht zusätzlich belastet.

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In ihrer Pressemitteilung weist die Interessengemeinschaft darauf hin, dass die CDU ausdrücklich die „Vermeidung von Konnexitätsfolgen“ fordere – also, dass das Land die entstehende Finanzierungslücke beim Straßenausausbau füllt. Der CDU-Kreisverband zitiert dagegen in einer Pressemitteilung die CDU-Landtagsabgeordnete Anke Fuchs-Dreisbach: „Notwendig ist eine Lösung, die Grundstückseigentümer entlastet, aber rechtssicher klärt, dass dadurch nicht die Kommunen als solche belastet werden.“ Der SPD-Gesetzesentwurf zur Abschaffung des KAG-Paragrafen habe „auf die vor allem notwendige Regelung des Kostenausgleichs zwischen Land und Kommunen“ verzichtet und einen solchen Ausgleich lediglich „gefordert“ – deckungsgleich mit den Anliegerinitiativen, die den Beitragsausfall mit Landesmitteln ausgeglichen sehen wollen.

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CDU gegen „beleidigtes Mäkeln“

„Das teilweise beleidigte Mäkeln an der jetzt im Interesse betroffener Anlieger gefundenen Lösung“ sei „bloßes Wahlkampfgetöse“, wird Benedikt Büdenbender, stellvertretender CDU-Kreisvorsitzender aus Netphen, in der CDU-Mitteilung zitiert. Bürgerinnen und Bürger würden „aus unserer Sicht getäuscht“, widerspricht die Interessengemeinschaft. Es werde „der falsche Eindruckt erweckt, dass ab sofort niemand mehr für Straßenbaubeiträge zahlen müsse“. Tatsächlich hätten sich CDU und FDP der Abschaffung des KAG-Paragrafen „strikt verweigert“.

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