Siegen-Wittgenstein. Interessengemeinschaft wendet sich in Sachen KAG-Beiträge mit Schreiben an den Ministerpräsidenten und die Landtagskandidaten
Die Interessengemeinschaft „Siegen--Wittgenstein für beitragsfreie Straßen“ greift den Ball auf. Sie erneuert in Schreiben an die Landtagskandidaten und an Ministerpräsident Hendrik Wüst die Forderung nach Abschaffung der Anliegerbeiträge für den Straßenausbau.
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„Auch wenn wir nie damit gerechnet hätten, ist es nun tatsächlich wahr geworden“, kommentiert die Interessengemeinschaft den Mehrheitsbeschluss des FDP-Landesparteitags, die Abschaffung der Anliegerbeiträge in ihr Wahlprogramm aufzunehmen. „Für uns als Interessengemeinschaft zeigt der unermüdliche Einsatz und das stetige Vorbringen unserer Argumente bei den politisch Handelnden endlich Wirkung“.
Im Vorfeld der Landtagswahl beginne nun die Arbeit aufs Neue. Die Landtagskandidatinnen und -kandidaten im Wahlkreis 126 und 127 wurden mit der Bitte um eine Stellungnahme angeschrieben, wie es aus ihrer Sicht mit dem § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) weitergehen wird und ob sie sich für die Abschaffung der Straßenbaubeiträge einsetzen werden. Die Interessengemeinschaft verweist auf Überlegungen in der Stadt Bad Laasphe, ein ehemals beschlossenes Moratorium aufzuheben und sanierungsbedürftige Straßen erneut nach den Regelungen des KAG auszubauen, „Das werden wir nicht stillschweigend hinnehmen.“
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Fördermittel helfen nicht weiter
Die Interessengemeinschaft weiter: „Über die Landtagswahlen kann jeder auf die Finanzierungsmodalitäten unserer Straßen Einfluss nehmen und wir werden die Gelegenheit nutzen, auf diese Möglichkeit deutlich hinzuweisen.“ Außerdem werde die Interessengemeinschaft dafür kämpfen, dass die zur Verfügung stehenden 65 Millionen Euro Fördermittel in Form einer 100-prozentigen Anliegerentlastung bei den betroffenen Bürgerinnen und Bürgen auch tatsächlich ankommen.
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In dem Schreiben an die Kandidatinnen und Kandidaten weis die Interessengemeinschaft darauf hin, dass erst 8,8 Millionen Euro abgerufen wurden Den Zuschuss, der die auf die Bürger umgelegten Kosten reduzieren soll, fließt nur für Vorhaben, die vor dem 1. Januar 2018 beschlossen wurden und bis Ende 2024 abgerechnet sind. „Betroffene haben daher nun Bedenken, dass die Förderrichtlinie für sie womöglich gar nicht greift“, heißt es in den Schreiben, an die Kandidaten.
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