Siegen. Auch die Stadt Siegen sieht sich in Entwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt: Gewerbegebiete wie die Martinshardt wären nicht mehr möglich.
Auch aus der Stadt Siegen kommt Widerspruch gegen den Regionalplan. Der Plan sei „nicht annähernd konsensual mit der Stadt Siegen erarbeitet“ worden, die Vorgehensweise der Bezirksregierung „führt nicht zu einer konstruktiven Zusammenarbeit im Sinne einer nachhaltigen Raumentwicklung“, heißt es im Entwurf der Stellungnahme, über die der Stadtentwicklungsausschuss am Donnerstag, 27. Mai, berät. Die Berechnung von Siedlungsflächen, die der Stadt zugestanden werden, bezeichnet die Verwaltung als „Flächenetikettenschwindel“. Die Ausweisung „regionaler Grünzüge“ scheine „nur dazu zu dienen, der Stadt Siegen und anderen Kommunen Flexibilität bezüglich der Ausweisung von Siedlungsflächen zu nehmen, insbesondere in den Ortsrandbereichen“.
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Keine Einkaufszentren in Stadtteilen
Zentren: Beschnitten sieht sich die Stadt bei der Entwicklung der Stadtteilzentren: Seelbach/Trupbach, Achenbach, Dreisbach, Gosenbach und Eisern wurden nicht als „zentralörtlich bedeutsame allgemeine Siedlungsbereiche“ eingestuft; damit werde die dort geplante Ausweisung von Wohngebieten behindert. Neue Einkaufszentren für die Nahversorgung wären dort nicht mehr zulässig.
Gewerbe- und Industriegebiete: Kritisiert wird auch, dass Gewerbegebiete Ansiedlungen vorbehalten bleiben sollen, die „nicht wohnverträglich“ sind. Damit würden der Stadt Möglichkeiten genommen, „zukunftsweisend ausgerichtete Unternehmensstandorte“ für nicht produzierendes Gewerbe zu entwickeln. „Das Gewerbegebiet Martinshardt I im Siegener Leimbachtal hätte nach dem derzeitigen Regionalplanentwurf nicht entwickelt werden dürfen. Auch die Entwicklung des Gewerbegebietes Martinshardt II sowie des GIB Oberschelden/Seelbach ist aus Sicht der Stadt Siegen durch die restriktiven Zielfestlegungen gefährdet.“
Windkraftzone in Obersetzen
Naturschutz: Zehn Bereiche für den Schutz der Natur sieht der Regionalplan vor, fünf mehr: Heesbachtal, Laubwälder und Siepen westlich Kreuztal und Geisweid, Tiergarten-Heckenberg, Grünland bei Bürbach und das Waldgebiet bei Obersdorf. „Die unmittelbare Nachbarschaft von Naturschutzgebieten sowie bestehenden und geplanten Gewerbegebieten ruft erhebliche Konflikte hervor.“
Wind: Neben den drei bestehenden Konzentrationszonen in Volnsberg, Meiswinkel und Oberschelden sieht der Regionalplan einen Windenergiebereich nördlich von Obersetzen vor. der Standort weiche von dem ab, den die Stadt dort selbst verfolgt: „Die Fläche orientiert sich nicht an den vor Ort gegebenen topografischen Verhältnissen und umfasst auch die Tallagen des Setzebachtales. Diese sind für eine Windenergienutzung weitgehend ungeeignet. Außerdem rückt die die Fläche näher an die Wohnbebauung von Obersetzen heran.“ Der Abstand zum Siedlungsbereich betrage nur 750 Meter.
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