Siegen. Das Kreisklinikum lockert die Besuchsbestimmungen für gegen Corona Geimpfte und für Genesene. Hier sind die Details.

Besucher des Kreisklinikums, die eine vollständige Impfung oder Genesung vorweisen können, müssen kein negatives Testergebnis mehr vorweisen. Diese Regelung gilt ab Montag, 17. Mai. Das teilt das Kreisklinikum mit.

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Während die vollständige Impfung gegen Vorlage des Impfpasses oder Impfnachweises in Kombination mit dem Personalausweis nachgewiesen werden muss, ist die vollständige Genesung durch eine entsprechende „Genesenen-Bescheinigung“ der Kreisverwaltung ebenfalls in Verbindung mit dem Personalausweis vorzulegen. Hierbei ist zu beachten, dass die Lockerung für vollständig geimpfte Personen erst 14 Tage nach der Zweitimpfung in Anspruch genommen werden kann. Für alle weiteren Besucher gilt weiterhin, dass für den Einlass ins Kreisklinikum eine von einem anerkannten Schnelltestzentrum ausgestellte Bescheinigung vorgelegt werden muss. Diese darf nicht älter als 24 Stunden sein. Zudem muss mit der Bescheinigung auch ein Personalausweis oder Reisepass vorgezeigt werden. Die Schnelltestpflicht gilt nur für Besucher von Patienten und nicht für Ambulanz- und Notfallpatienten.

Besuch erst ab 6. Tag

Nach wie vor ist der Besuch von Patienten generell erst ab dem 6. Tag des stationären Aufenthaltes von bis zu zwei festgelegten Bezugspersonen pro Patienten im Kreisklinikum Siegen zugelassen. Der Besuch sollte, wenn möglich, nicht länger als eine Stunde dauern und muss in der Zeit von 14 bis 19 Uhr stattfinden. Der Zugang zum Haus ist nur mit medizinischen Masken gestattet. Für Patienten der Notaufnahme ist eine Begleitperson in bestimmten Ausnahmefällen zulässig.

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