Siegen. Landgericht Siegen verurteilt Täter zu Gefängnisstrafe. Richterin: Er könne die Behinderung und die Abwehr des Opfers nicht nicht bemerkt haben.

Eine klare Entscheidung verkündet Richterin Elfriede Dreisbach am Donnerstag, 6. Mai. Der Mann (38), der am 12. September 2020 eine erkennbar geistig behinderte junge Frau aus dem Siegener Zentrum mitnahm und in einem leerstehenden Haus sexuell missbrauchte, muss vier Jahre in Haft.

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Das Gericht sieht im Geschehen eine schwere Vergewaltigung, aber wegen rund zwei Promille Blutalkohol zur Tatzeit die Schuldfähigkeit strafmildernd eingeschränkt. Auch so werde es für den Angeklagten nicht einfach, sagt die Vorsitzende. Er versteht kein Deutsch, hat seine drei Kinder in problematischer Lage in Rumänien zurückgelassen. Letztlich waren die Behauptungen des Mannes, der im Sommer zum Arbeiten und Betteln nach Deutschland kam, zu unglaubwürdig; dass sein Opfer freiwillig mitgekommen und mitgemacht hätte, dass ihm ihre Behinderung nicht bewusst gewesen sei.

„Mindestens eine halbe Stunde mitten in Siegen gewimmert und geschrien“

Dreisbach beschreibt das Verhalten der jungen Frau, die am Tattag allein einer Tanzgruppe zusah, während ihre Mutter in ein Geschäft ging: Sie habe auf dem Boden gesessen und sich derart auffällig gebärdet, dass mehrere Menschen aufmerksam wurden. Schon aus der Mimik lasse sich die Behinderung ablesen, den Bewegungen, der Sprache, berichtet die Vorsitzende aus der Verhandlung. Der Angeklagten könne das gar nicht nicht bemerkt haben. Gleichzeitig könne sie sich aber auf kindliche Weise verständlich machen, ihren Willen ausdrücken. Spätestens, als sie versucht habe, sich gegen ihn zu wehren, habe der Täter Unrecht erkennen müssen: „Er hat aber weitergemacht.“

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Mindestens eine halbe Stunde müsse die Geschädigte gewimmert, gestöhnt, Schreie ausgestoßen haben, so die Richterin – laut genug, um einen Studenten nebenan aufmerksam und besorgt genug zu machen, die Polizei zu rufen. Der habe an ein kleines Mädchen in Angst gedacht. Die junge Frau könne aufgrund ihrer Verfassung nicht lügen, sei völlig arglos der Welt gegenüber. Trotzdem habe sie von Beginn an die gleiche Geschichte erzählt, sich bei der Polizei für die Rettung vor etwas Unangenehmem bedankt und auch vom vergeblichen Versuch berichtet, den Mann wegzuschubsen.

Opfer weiß nicht genau, was ihr geschehen ist – leidet aber dennoch

Die Kammer geht davon aus, dass die 23-Jährige nicht genau weiß, was ihr geschehen ist. Sie habe aber gelitten, schlecht geschlafen, sei unruhig gewesen. Bis sie auf Anraten einer Psychologin alle Sorgen in einem Urlaub im Meer versenken konnte. „Die Mutter leidet“, sagt Elfriede Dreisbach, weil sie sich Vorwürfe mache, mit der Tochter leide, die durch die Tat Arglosigkeit und Unschuld verloren habe. Sogar in mehrfacher Hinsicht, was das Gericht strafschärfend berücksichtigt.

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Mit dem Urteil folgt das Gericht den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage.

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