Siegen. 1. Strafkammer in Siegen bestätigt zurückverwiesenes Urteil gegen jungen Mann. Er hatte eine 14-Jährige zu sexuellen Handlungen bewegen wollen.

Am 24. September 2019 hat die 2. Große Strafkammer des Siegener Landgerichts einen jungen Mann wegen eines versuchten sexuellen Übergriffs zu zehn Monaten auf Bewährung und 120 Sozialstunden verurteilt. Die Kammer war damals überzeugt, dass er im August 2017 nachhaltig angesetzt hatte, eine 14-Jährige zu sexuellen Handlungen zu bewegen, trotz deren Abwehr. Ein Freund hatte eingegriffen und ihn an der Tat gehindert. Der Mann legte Revision ein, die vor dem Bundesgerichtshof teilweise Erfolg hatte. Am Donnerstag wurde vor der 1. Kammer noch einmal verhandelt, allerdings nur über das Strafmaß. Das Ergebnis: Neun Monate mit Bewährung. Plus Sozialstunden.

Die leichte Reduzierung habe mit dem Zeitablauf zu tun, begründet Richterin Elfriede Dreisbach, die daneben auf die schwierigen Umstände des Vorfalls an sich eingeht. Das damalige Opfer war geladen, hat aber durch zahlreiche Atteste nachgewiesen, den Belastungen einer erneuten Aussage vor Gericht nicht gewachsen zu sein. Eine Vertreterin von „Mädchen in Not“ bestätigt am Vormittag, dass die inzwischen 18-Jährige unter massiven psychischen Problemen leide, die immer wieder hochkämen, in der gesamten seit 2019 andauernden Behandlungszeit nie weggewesen seien.

Siegen: Opfer leidet seit Jahren unter Folgen des Vorfalls

Staatsanwalt und Verteidigerin verzichten danach auf eine erneute Vernehmung der jungen Frau, die mit dem Ausgang des ursprünglichen Verfahrens sehr schlecht umgehen konnte, wie ebenfalls aus der Aussage der Sozialarbeiterin hervorgeht. Da waren zwei Männer angeklagt, der jüngere (damals 15) wurde freigesprochen. Mit diesem hatte sich das Opfer nach eigenem Bekunden aus Zuneigung treffen wollen, mit ihm auch Küsse ausgetauscht, zu mehr aber sei sie nicht bereit gewesen. Sie habe sich gewehrt, den durch ihn erzwungenen Verkehr „unter Schock“ über sich ergehen lassen, sagte sie 2019 aus. Danach sei der ältere Angeklagte gekommen und habe ebenfalls gegen ihren Willen mit ihr schlafen wollen, wurde aber daran gehindert.

Die 2. Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Sabine Metz-Horst hatte diese Handlung als versuchten sexuellen Übergriff definiert, dem Mann aber bei der Strafzumessung eine weitergehende Vergewaltigungsabsicht unterstellt. Dies lasse sich aus den vorangegangen Feststellungen nicht begründen, monierte daraufhin der BGH und hob ausschließlich diesen Teil des Urteils auf.

2. Strafkammer des Landgerichts Siegen glaubte Opfer nicht in allen Punkten

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Die Feststellungen blieben ansonsten unangetastet. Dazu gehörte auch, dass die 2. Strafkammer dem Opfer zumindest bezüglich des jüngeren Angeklagten nicht geglaubt hatte, sondern dessen Angaben, der Beischlaf sei einvernehmlich und sogar mit Stellungswechseln vollzogen worden, als wahr unterstellte. Dieser Täter wurde im Anschluss unter heftigen Protesten aus dem Zuschauerraum freigesprochen.

Beim neuen Urteil geht es danach nur noch um die Erfüllung des Grundtatbestandes. Wobei dem Täter das geringe Alter des Mädchens belastend angerechnet wird, dazu wenigstens ein Teil der schweren Folgen, die ihr bis heute zu schaffen machen. Nicht alle, weil die Sozialarbeiterin erklärt hat, dass die Probandin Angst und Ärger gegen beide Männer empfinde und zudem tief verletzt sei, beim Gericht keinen Glauben gefunden zu haben. Die von ihr angestrebte Freundschaft mit dem jüngeren Beteiligten war unmittelbar nach dem Vorfall per Textnachricht von ihm beendet worden.

Angeklagter betont, seine Einstellung gegenüber Frauen geändert zu haben

Ihr Mandant habe große Probleme gehabt, das Unrecht seines Verhaltens einzusehen, zumal es ja auch nur beim Versuch geblieben war, sagt Anwältin Petra Heinrich, die schon damals Kritik an der moralischen Einstellung ihres Mandanten übte. Der Syrer war erst kurz vor der Tat nach Deutschland gekommen. Er sei davon ausgegangen, dass die deutschen Frauen und Mädchen sexuell freizügig seien und er sich daher keine Gedanken machen brauche, ließ er sich 2019 ein. „Es tut mir sehr leid“, erklärt er nun und versichert, seine Einstellung inzwischen geändert zu haben. Er habe es 2017 nicht besser gewusst, werde jedes Urteil der Kammer widerspruchslos annehmen, fügt er noch an. „Warten Sie erst einmal ab“, entgegnet die Vorsitzende. Nach ihrem Urteil gibt es keine Erklärung von seiner Seite.