Siegen-Wittgenstein. Ausgangssperre in Siegen-Wittgenstein bleibt bestehen: Der Kreis legt Beschwerde gegen die Eilbeschlüsse des Verwaltungsgerichts Arnsberg ein.

Der Kreis Siegen-Wittgenstein legt Beschwerde gegen Eilbeschlüsse des Verwaltungsgerichts Arnsberg ein, das einem Antrag gegen die Ausgangsbeschränkungen stattgegeben hat. Die Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr bleibt damit in Kraft. Die Ordnungsbehörden der Städte und Gemeinden sowie die Polizei werden die Einhaltung weiterhin kontrollieren.

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Der Kreis hatte diese in seiner Allgemeinverfügung vom 9. April zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus erlassen. „Mit dieser Allgemeinverfügung setzt der Kreis die so genannte Notbremse um, die in Kreisen mit besonders hohen 7-Tages-Inzidenzen die weitere Ausbreitung des Coronavirus abbremsen soll“, heißt es dazu in einer Mitteilung.

Siegen-Wittgenstein: Krankenhäuser an den Grenzen

„Mit der Allgemeinverfügung haben wir passgenaue Maßnahmen für die Situation bei uns in Siegen-Wittgenstein ergriffen, die die Maßnahmen in der Coronaschutzverordnung des Landes ergänzen“, sagt Landrat Andreas Müller. „Unsere 7-Tages-Inzidenz liegt zuletzt immer um die 200 – im Moment deutlich darüber – und in unseren Krankenhäusern werden mehr als 100 Covid-19-Patienten behandelt.“

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Bundesweit hätten Intensivmediziner in den letzten Tagen erneut einen Notruf veröffentlicht und härtere Maßnahmen gefordert, „weil es in immer mehr Krankenhäusern kaum noch freie Betten für den nächsten Herzinfarkt, Verkehrsunfall oder Covid-19-Patienten gibt“, betont der Landrat. Und: „Ganz offenbar haben die bisher ergriffenen Maßnahmen nicht zu einer nachhaltigen Senkung der Neuinfektionen geführt. Deshalb sind wir zum Handeln gezwungen, um Menschenleben zu schützen und zu retten.“ Die Ausgangsbeschränkungen seien dabei nur eine der Maßnahmen, die die Allgemeinverfügung vorsieht.

Ausgangssperre: Kreis Siegen-Wittgenstein soll detailliertere Gründe liefern

„Das Gericht hat uns bescheinigt, dass wir mit der Ausgangssperre einen legitimen Zweck verfolgen“, fährt Andreas Müller fort. Die Ausgangsbeschränkungen seien „grundsätzlich ein geeignetes Mittel zur Pandemiebekämpfung und damit zum Schutz von Leben und Gesundheit sowie der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems“. Zudem komme auch das Verwaltungsgericht zu dem Schluss, „das mit den Ausgangsbeschränkungen eine gewisse Abschwächung der weiteren Ausbreitung von Infektionen zu erwarten ist“.

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Letztlich habe das Gericht aber entschieden, dass der Kreis noch detaillierter begründen müsse, inwieweit private Kontakte zur Nachtzeit außerhalb von Unterkünften einen Anteil am Infektionsgeschehen aufweisen. Andreas Müller hat nach Angaben des Kreises schon vor der Einführung der Ausgangsbeschränkungen bei der Landesregierung darauf gedrungen, diese Maßnahme in einer Verordnung des Landes zu verankern, um mehr Rechtssicherheit zu schaffen. Nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichtes habe das NRW-Gesundheitsministerium dem Kreis dies am Mittwoch zugesagt.

Verfahren geht nun zum Oberverwaltungsgericht in Münster

„Diese Zusage war für mich dann auch das entscheidende Argument, Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes einzulegen“, sagt der Landrat. „Wir brauchen in solchen grundlegenden Fragen eine Rechtssicherheit, die mit einer Allgemeinverfügung eines Kreises kaum herzustellen ist. Vor diesem Hintergrund wird der Kreis Siegen-Wittgenstein in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes einlegen.“ Das Verfahren geht damit zum Oberverwaltungsgericht in Münster.

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Der Landrat betont erneut, dass die Einhaltung der Schutzmaßnahmen höchste Wichtigkeit habe. „Deshalb appelliere ich noch einmal an die Eigenverantwortung jedes Einzelnen von uns in Siegen-Wittgenstein: Halten Sie sich weiterhin konsequent an die AHAL-Regeln: Abstand halten, Händehygiene beachten, Mund und Nase bedecken und Lüften. Und wenn wir zudem noch für einige Wochen unsere Kontakte auf ein Minimum beschränken, können wir das Virus in absehbarer Zeit besiegen.“