Siegen-Wittgenstein. Siegen-Wittgenstein verhängt eine Ausgangsbeschränkung: Ohne guten Grund darf ab Samstag zwischen 21 und 5 Uhr niemand mehr draußen sein.
Die Infektionszahlen bleiben im Kreis Siegen-Wittgenstein auf hohem Niveau. Die Kreisverwaltung reagiert auf die Situation und befindet sich bereits seit Mittwoch in Abstimmung mit dem Land NRW zur Fortführung der bisherigen Maßnahmen, denen die Landesregierung heute auch ihre Zustimmung in allen vorgeschlagenen Punkten gab. Somit gelten die bereits angekündigten Regelungen – Kitas im eingeschränkten Pandemiebetrieb, Kontaktbeschränkungen im öffentlichen und privaten Raum sowie „Click & Collect“ im Einzelhandel – für zunächst weitere zwei Wochen bis Sonntag, 25. April.
Der Distanzunterricht in allen Schulen (außer Abschlussklassen) wurde zwischenzeitlich landesweit für die kommende Woche durch das NRW-Schulministerium bis Sonntag, 18. April , angeordnet. Diese Landesregelung gilt auch im Kreis Siegen-Wittgenstein. Über eine etwaige Verlängerung wird mit Blick auf das weitere örtliche Infektionsgeschehen im Laufe der kommenden Woche entschieden.
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Beschränkung gilt bis 25. April
Aufgrund der aktuell anhaltenden hohen Inzidenzentwicklung seien der Kreis Siegen-Wittgenstein und das NRW-Gesundheitsministerium „in intensiven Abstimmungen darin übereingekommen, dass kurzfristig ergänzende Maßnahmen zur möglichst schnellen Senkung der Infektionszahlen notwendig sind“, heißt es in der Pressemitteilung des Kreisverwaltung weiter. Landrat Andreas Müller: „Leider ist der übergroße Anteil der Neuinfektionen nach wie vor auf das private Umfeld zurückzuführen.“ Daher sei „die im engen Austausch mit dem NRW-Gesundheitsministerium erarbeitete zusätzliche zentrale Maßnahme der Erlass einer Ausgangsbeschränkung von 21 Uhr abends bis 5 Uhr morgens ab Samstag, 10. April.“
Die Verfügung gilt analog zu allen weiteren Maßnahmen zunächst bis Sonntag, 25. April.„ Wir brauchen diese Verschärfungen, um gemeinsam die dritte Welle zu brechen, eine Überlastung der Krankenhäuser zu vermeiden und die gefährdeten Bevölkerungsgruppen zu schützen“, fasst Landrat Andreas Müller die aktuelle Situation in der Region zusammen und ergänzt: „Auch mit Blick auf unsere bundesländerübergreifenden Nachbarkreise im Dreiländereck gleichen wir uns somit den im Kreis Altenkirchen und Lahn-Dill-Kreis bereits verhängten Ausgangsbeschränkungen an. Wir versprechen uns daher auch eine weitere Minderung der Mobilität, eine zusätzliche Reduzierung der Kontakte und somit der Infektionen in der gesamten Region.“
Kreis kündigt „engmaschige Kontrollen" an
Ausnahmen von der Ausgangsbeschränkung gelten unter anderem bei medizinischen Notfällen. Arbeitsweg oder Berufsausübung, Fürsorgetätigkeiten oder Betreuung Unterstützungsbedürftiger. der Begleitung Sterbender, der Versorgung von Tieren, Besuch von Ehegatten oder Lebenspartnern in deren Wohnung , „ähnliche gewichtige und unabweisbare Zwecke“.
Die Maßnahme geht einher mit engmaschigen Kontrollen, kündigt der Kreis an. Gesundheitsamtsleiter Dr. Christoph Grabe: „Jeder von uns kann seinen Beitrag im Kampf gegen die Pandemie leisten, in dem er sich umsichtig, vorsichtig und diszipliniert verhält – gerade auch weil die ansteckendere, britische Mutation in unserem Kreis vorherrschend ist.“ Es bleibe daher dringend erforderlich, Kontakte auf ein Minimum beschränken, zu Hause zu bleiben und Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten. „Das Virus unterscheidet nicht zwischen öffentlichem und privatem Raum. Bedeutet auch: Wer im Home-Office arbeiten kann, sollte dies wahrnehmen.“
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