Siegen/Wilnsdorf. Verwaltungsmitarbeiter soll nicht existente Grundstücke an die Gemeinde Wilnsdorf verkauft haben, zugunsten von zwei Frauen. Er bestreitet das.

Ein Zeuge bringt das Grundproblem auf den Punkt: „Es war die Gemeinde. Wir haben gedacht, das wird schon richtig sein.“ Am Freitag, 5. März, hat vor dem Siegener Schöffengericht das Verfahren gegen einen langjährigen Mitarbeiter des Wilnsdorfer Liegenschaftsamtes begonnen, der wegen diverser Fälle der Urkundenfälschung und des Betrugs angeklagt ist.

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Der Mann beteuert seine Unschuld, fühlt sich als Opfer einer Manipulation. Sein früherer Vorgesetzter ist umgekehrt tief enttäuscht vom mutmaßlichen Tun seines langjährigen Mitarbeiters. Für den Zeugen und seine Frau ist der Wunsch nach dem eigenen Haus zum Dauer-Alptraum geworden. Der Bürgermeister ist interessierter Beobachter. Fünf Verhandlungstage sind angesetzt um den komplizierten und undurchsichtigen Sachverhalt zu klären.

Vorwurf 30 Grundstücke erfunden und an die Gemeinde Wilnsdorf verkauft

Konkret soll der Mann in der Zeit zwischen 2011 und 2016 rund 30 Grundstücke erfunden und an die Gemeinde Wilnsdorf verkauft haben, unter dem Stichwort „Flurbereinigung“. Die Erlöse in Höhe von 138.000 Euro sollen an zwei Frauen geflossen sein, eine wird kommenden Freitag als Zeugin geladen. Die andere ist nicht verhandlungsfähig.

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Der frühere Vorgesetzte wird vernommen. Der benötigte damals einige Unterlagen und suchte sie im Büro des Kollegen in dessen Abwesenheit nach Absprache. Dabei stieß er auf viele Zahlungsvermerke über Grundstücksankäufe, auf denen immer wieder zwei Namen aufgetaucht seien. Aufwändig habe er die Grundstücke mit dem Grundbuch abgeglichen und Unstimmigkeiten festgestellt.

Angeklagter bestreitet Vorwürfe – Verhalten der Gemeinde Wilnsdorf „unmöglich“

Der Angeklagte weist empört alle Schuld von sich. Das Verhalten der Kommune sei unmöglich, die Anschuldigungen gegenüber „einem langjährigen und vertrauenswürdigen Mitarbeiter“ unverschämt: „Ich streite das ab, was mir hier vorgeworfen wird!“

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Konkret geht es am ersten Verhandlungstag um einen mehrfachen Schaden für ein Ehepaar, das Anfang der 2000er Jahre auf einem Grundstück in Oberdielfen bauen wollte – auf einer Nachbarfläche des Familieneigentums. Zwischen 2005 und 2012 wurde versucht, den Eigentümer zu finden, bis die Eheleute beim Angeklagten landeten. Der fand schließlich ein insolventes Unternehmen ohne Rechtsnachfolger, das Eigentum gehe in solchen Fällen ans Land, die Interessenten sollten mit der Bezirksregierung Arnsberg einen Kaufvertrag machten.

Die angebliche Entlastungszeugin aus dem Rathaus Wilnsdorf ist gestorben

Die Zeugen hätten immer nur mit dem Angeklagten zu tun gehabt – der will stets transparent mit allen umgegangen sein. Entscheidender Punkt: Im Juli 2013 wurde ein Vertrag beurkundet, bei dem der Angeklagte als Vertreter Arnsbergs ohne Vollmacht auftrat. Die Bestätigung der Bezirksregierung sei erst am 17. Dezember bei ihm per Fax eingegangen. Die Interessenten schlossen eine Finanzierung ab, an deren teurer Rückabwicklung sie bis heute juristisch arbeiten. Ein Original tauchte nie auf, das Schreiben wurde von Arnsberg als Fälschung identifiziert, wo überhaupt niemand von dem ganzen Vorgang gewusst haben will. Der Angeklagte kann das Original nicht vorlegen, im Mailverkehr fehlen typische Datumsangaben. „Falsch kopiert“, meint er.

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Die Chefsekretärin im Rathaus sei an jenem Abend mit dem Fax zu ihm gekommen: Sie hätte sich sicher erinnert, „leider weilt sie nicht mehr unter den Lebenden“. Bei der Polizei hatte die Frau 2017 ausgesagt, nichts von einem Fax zu wissen. „Das wunder mich jetzt“, sagt der Angeklagte überrascht.

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