Siegen. Urteil im „Zockerbuden-Prozess“ vor Landgericht Siegen: Beide müssen lange in Haft und hohe Summen Strafe zahlen. Anwältin kündigt Revision an

Wieder gibt es ein großes Polizeiaufgebot rund um das Verfahren gegen die zwei Männer, die im Frühjahr 2020 im größeren Stil mit Amphetamin gehandelt haben sollen. Das Landgericht Siegen ist von blauen Fahrzeugen umgeben, die Flure wimmeln von Männern und Frauen in gleichfarbigen Uniformen. Das Urteil wird dennoch in ruhiger Atmosphäre verkündet, in einem Saal mit limitierten Plätzen.

Auch interessant

Dass die Medien einige davon bekommen, während Verwandte und Freunde der Angeklagten draußen bleiben müssen, sorgt für Unmut und ein paar unfreundliche Bemerkungen. Die Kammer hat sich nicht beirren lassen und bleibt in den Entscheidungen knapp unter den Anträgen von Staatsanwältin Tabea Schneider: Gegen den vorbestraften Haupttäter werden acht Jahre verhängt, für 23 Fälle des verbotenen Handeltreibens mit Drogen, die den Wert der nicht geringen Menge teils um das Hundertfache überschritten haben. 8400 Euro Gewinn aus seinen Einzeltaten werden eingezogen.

Beide Verurteilten müssen zusammen gut 27.000 Euro an den Staat zahlen

Der Mittäter bekommt fünf Jahre und neun Monate für zwei Fälle, die allerdings jeweils sechs Kilo des Rauschgiftes umfasst haben. Wobei die zweite Ladung nur zum Teil verkauft werden konnte. Beide zusammen müssen zudem 27.064,42 Euro an den Staat bezahlen.

Auch interessant

Am Morgen hatte die Kammer zunächst die letzten Worte der Angeklagten entgegengenommen. Während der eine gar nichts mehr anmerken wollte, entschuldigte sich der zweite Mann ausdrücklich bei der Vorsitzenden, der Kammer und seiner Familie für alles, was er an Unmut hervorgerufen habe: „Ich hatte in der JVA genug Zeit, darüber nachzudenken, was ich falsch gemacht habe!“ Das wird von der Vorsitzenden Elfriede Dreisbach bei der Begründung am Mittag ausdrücklich hervorgehoben. Offenbar bereue der Täter, der zudem nicht vorbestraft ist und aus Sicht des Gerichts zumindest ein Teilgeständnis abgelegt hat.

Landgericht Siegen: Drogen als Bezahlung für Spielschulden ist Falschbehauptung

Darin hatte er allerdings bestritten, mit seinem Kompagnon Amphetamin unter anderem von Händlern aus Meinerzhagen gekauft zu haben. Vielmehr seien ihm die Drogen im März 2020 als Bezahlung für Spielschulden angeboten worden, die er nach einigem Zögern akzeptiert hätte. Diese Behauptung sei in der Verhandlung eindeutig widerlegt worden, führt die Richterin aus.

Auch interessant

Das Urteil stützt sich vor allem auf die Ergebnisse, die im Laufe der Telefon- und Fahrzeuginnenraumüberwachung gewonnen werden konnten. Wie schon die Staatsanwältin sieht die Kammer dort eindeutige Hinweise auf die Drogengeschäfte der beiden Männer, die sich spätestens im Frühjahr 2020 gemeinschaftlich betätigt hätten.

Vorbestrafter Haupttäter hat unter Bewährung weiter Drogen verkauft

Die Verteidiger hatten dagegen auf einem Beweisverwertungsverbot bestanden, da es schon an einem konkreten Anfangsverdacht gefehlt habe. Das sei schon im Vorfeld gerügt worden, um die Verhandlung an sich zu stoppen, erinnert die Richterin und bezieht sich auf die damalige Entscheidung, die ebenfalls ablehnend gewesen sei. Die anonyme Anzeige sowie die Informationen der Vertrauensperson, die das Verfahren in Gang gebracht hätten, seien aus ihrer Sicht dafür ausreichend gewesen. Durch die späteren Ermittlungen habe es eine Bestätigung und genug Beweise für eine Verurteilung gegeben.

Auch interessant

Beim vorbestraften Haupttäter kommen noch weitere Drogenverkäufe aus den Vorjahren dazu. Zudem stand er zur Tatzeit unter Bewährung. Beide Angeklagte gelten als spielsüchtig, wobei sich dies aber nach dem Gutachter nicht auf die Taten ausgewirkt hat. Anwältin Katharina Batz, die mit ihrem Antrag deutlich unter den fünf Jahren und neun Monaten für ihren Mandanten lag, hat Revision angekündigt.

Mehr Nachrichten, Fotos und Videos aus dem Siegerland gibt es hier.

Die Lokalredaktion Siegen ist auch bei Facebook.