Siegen. Im Fall der Siegener „Zockerbude“ in der illegales Glückspiels betrieben wurde, steht das Verfahren für einen Angeklagten vor dem Abschluss.

Zumindest für einen der drei Angeklagten in Sachen Amphetaminhandel und Betreiben einer illegalen „Zockerbude“ steht das Verfahren am Siegener Landgericht vor dem Abschluss. Der 45-jährige Mann, der nach eigenem Bekunden nichts mit der Spielhalle zu tun hatte, vielmehr „nur“ selbst regelmäßiger Kunde in Sachen Drogen bei den anderen Männern war und einen Teil des erworbenen Stoffs zwecks Finanzierung weiterverkauft hat , soll am kommenden Verhandlungstag, 17. Dezember, abgetrennt werden und sein Urteil bekommen.

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Rückfall nach Autounfall

E. hatte bereits zu Beginn des Prozesses eine Aussage gemacht, wonach er recht früh im Leben mit Drogen in Kontakt kam, unregelmäßig konsumierte und nach einem schweren Autounfall, für den er neben eigenen schweren Verletzungen noch ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung über sich ergehen lassen musste, wieder angefangen habe. Dafür suchte er Kontakt zum Mitangeklagten S., der zu dieser Zeit nicht mehr in einem Siegener Imbiss gearbeitet haben soll.

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Dessen Anwalt Marc Wandt nutzt am Donnerstag die Gelegenheit, sich dies noch einmal von E. bestätigen zu lassen, dann stellte er einen Antrag zur Verlesung von Gehaltsabrechnungen, die nachweisen, dass sein Mandant bis August 2018 in jener gastronomischen Einrichtung beschäftigt war. Damit seien jene Anklagepunkte, die den Zeitraum Mai bis August 2018 beträfen, aus seiner Sicht bereits haltlos.

Forderung nach Enttarnung einer Vertrauensperson

Marc Wandt und seine Kollegin Katharina Batz für den zweiten Hauptangeklagten T. beantragen zudem gleich am Morgen, die nach wie vor anonym behandelte Vertrauensperson der Polizei zu enttarnen und als Zeugen vor Gericht zu verhören. Außerdem soll ein anderer Zeuge aus dem Umfeld der Angeklagten als vermutlicher Urheber der anonymen Anschuldigungen zur Verhandlung geladen werden. Dieser Mann habe einen Groll gegen die beiden gehegt, weil er nicht in deren Spielhalle willkommen gewesen sei, so die Vermutung.

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Einmal mehr begründen die Anwälte, warum aus ihrer Sicht die Maßnahmen gegen ihre Mandanten nicht hätten eingeleitet werden dürfen, damit auch die Erkenntnisse aus der Innenraum- und Telekommunikationsüberwachung nicht verwendbar seien.

Hohe Gewinne und Verluste in der privaten Spielhalle

Staatsanwältin Tabea Schneider widerspricht allen vorgebrachten Argumenten und fordert, die Anträge abzuweisen. Die Kammer behält sich die Entscheidung vor, bringt trotz allem weitere Abhöraufnahmen in das Verfahren ein.

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Da geht es wieder um hohe Gewinne und Verluste der beiden Männer in ihrer privaten Spielhalle, aber auch um das zeitweilige Verschwinden eines Eimers mit Amphetamin aus der Geisweider Bunkerwohnung am 20. März 2020 und die fieberhaften Bemühungen, diesen wiederzufinden. Schließlich wird offen über Drogen-Mengen und Geld geredet. Anwältin Katharina Batz kündigt abschließend noch eine „voraussichtliche“ Einlassung ihres Mandanten T. für den kommenden Donnerstag an.

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