Siegen. Staatsanwältin: Schon im offenen Vollzug habe er wieder gedealt. „Kaum hatte er einen Fuß vor der Gefängnistür, hat er sofort wieder angefangen.“

Das Justizgebäude gleicht einer Festung. Polizeifahrzeuge auf dem Parkplatz, überall blaue Uniformen, Ausweiskontrollen, Handys müssen abgegeben werden: Monate dauert das Verfahren gegen zwei Männer inzwischen, die ein illegales Casino betrieben und in größerem Maß mit Amphetamin gehandelt haben sollen.

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Die Kammer verliest eine Information vom Anwalt des Zeugen, der vor einer Woche unter Polizeischutz zugeben musste, als Spitzel für die Behörden aktiv gewesen zu sein. Der Mann werde aus Sicherheitsgründen nicht erneut aussagen und auch nicht den Namen jenes Mitarbeiters der Angeklagten nennen, der ihm Informationen gegeben habe. Die Familie des Zeugen habe vorgehabt, an diesem Verhandlungstag ins Gericht zu kommen – daher die Sicherheitsmaßnahmen. Es bleibt alles ruhig, die Plädoyers können gehalten werden.

Staatsanwaltschaft Siegen fordert mehrere Jahre Haft für beide

Staatsanwältin Tabea Schneider fordert acht Jahre und neun Monate gegen den vorbestraften Haupttäter, der 2015 für den Besitz von zehn Kilo Amphetamin vier Jahre ins Gefängnis ging. Offensichtlich sei das nicht abschreckend gewesen. Bereits im offenen Vollzug habe er wieder mit Drogen gehandelt. „Kaum hatte er einen Fuß vor die Gefängnistür gesetzt, hat er sofort wieder angefangen.“ Sie findet nicht einen Grund, der für den Angeklagten sprechen könnte. Gegen den nicht vorbestrafte Mittäter beantragt sie sechs Jahre. Besitz und Handel mit Drogen in nicht geringer Menge hält sie für bewiesen, die Anklage mit der Spielhalle wurde eingestellt.

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Für Schneider steht fest, dass kiloweise Amphetamin ge- und verkauft wurden; einer mietete die Wohnung gemietet und machte Geschäfte, der andere verwaltete und portionierte die Drogen. Beweise: die Aussage des bereits verurteilten dritten Angeklagten, weitere Zeugen sowie Telefon- und Autoüberwachung. Der ursprüngliche anonyme Brief und die Infos des Spitzels seien ausreichend für Ermittlungsverfahren und Überwachungen – diese seien letztlich nur „flankierende Angaben“, durch spätere Ermittlungen und Zeugen unabhängig bewiesen.

Verteidiger: Beweismittel unverwertbar, Anklage nicht zulässig

Stichwort für die Anwälte. Marc Wandt stellt erneut die Qualität der Beweise in Frage. Ein anonymer Brief und ein Informant, der nur vom Hörensagen berichtet habe, könnten kein Anlass für derartige Grundrechtseingriffe sein. Wandt verweist auf das Bundesverfassungsgericht. Die Informationen aus Überwachungsmaßnahmen seien unverwertbar. Der Zeuge habe selbst zugegeben, nie in der Spielhalle gewesen zu sein, nenne den Namen des angeblichen Informanten nicht, „von dem wir aber glauben, dass wir ihn kennen!“ Die Überzeugung der Staatsanwältin sei Wunschdenken. Er habe in den Audiodateien nichts von konkreten Beweisen gehört, die Angeklagten hätten immer nur übers Pokern gesprochen. Es habe Drogenhandel gegeben, aber nicht in diesem Ausmaß – dreieinhalb Jahre reichten.

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Mitverteidiger Marcel Tomczak schließt sich an, ebenso Katharina Batz. Für den zweiten Angeklagten verweist sie auf das Geständnis – ihm sei nur der Besitz der in der „Bunkerwohnung“ sichergestellten gut 2,5 Kilo Amphetamin nachzuweisen. „Ich habe viel über Poker gelernt“, sagt die Anwältin, aber von Drogenverkäufen nichts gehört. Das Urteil ist für 10. Februar geplant. Durch die Pause werden dann erst die letzten Worte der Männer gehört.

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