Siegen. An die Nacht, in der er im Gasthof Maier in Siegen Feuer gelegt haben soll, erinnert sich der Angeklagte vor Gericht nur noch bruchstückhaft.

„Alles gut?“, fragt die Vorsitzende. „Will’s hoffen“, antwortet der Angeklagte. Der 56-Jährige wirkt am zweiten Verhandlungstag etwas orientierter. Ihm wird vorgeworfen, am 9. April im Siegener Gasthof Meier Feuer gelegt zu haben. Das gibt er auch zu. Soweit er sich erinnert. Und das ist nicht viel.

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Ob er noch wisse, warum er im Hotel gewohnt habe, wie das nach dem vorherigen Brand in seiner eigenen Wohnung im August 2019 gewesen sei, fragt Richterin Elfriede Dreisbach. Der Mann schüttelt den Kopf. Die Wohnung sei renoviert worden. An das Feuer habe er keine Erinnerung. „Ich wusste nicht einmal, dass ich im Koma gelegen habe“, sagt er. Er wäre beinahe gestorben, bestätigt die Richterin.

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Feuer in Hotel in Siegen: Angeklagter hat laut Anwalt „Tragweite nicht erkannt“

Sein Betreuer habe ihm die Bleibe im Hotel besorgt, sagt er. Zwei Monate sei er in der Psychiatrie gewesen. „Ich wollte keinen verletzen“, versichert der Angeklagte. Er habe sich wohl das Leben nehmen wollen. „Die Tragweite hat er nicht erkannt“, betont sein Anwalt. Richterin: „Waren Sie so verzweifelt?“ Er nickt. Er habe nicht schlafen können. Eigentlich nie.

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An Alkohol am Tattag erinnert er sich nicht: „Aber davor ziemlich viel.“ Bier, Wodka, dazu Schlafmittel. Dass der Vermieter den Krankenwagen rief, er aber nicht mitwollte – auch das ist ihm entfallen. Die Blutprobe hat für den 9. April keinen Alkohol ergeben. Ob er wusste, dass noch andere Menschen im Haus lebten? Ja.

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Gericht in Siegen: Schuldfähigkeit des Angeklagten gilt als eingeschränkt

Derzeit ist der Mann in einer Einrichtung in Dortmund. Schlafstörungen hat er noch. Gibt es etwas dagegen? „Da ist bestimmt etwas dabei. Aber ob es reicht“, ist die unsichere Antwort. Er könne sich vorstellen, im betreuten Wohnen zu leben, sagt der Mann, dessen Schuldfähigkeit als eingeschränkt gilt.

Der Prozess wird am 19. Oktober fortgesetzt.

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