Siegen. Wegen Brandstiftung steht ein 56-Jähriger in Siegen vor Gericht. Er soll ein Hotelzimmer angezündet und andere dabei wissentlich gefährdet haben.

Vor einer Woche gab es Probleme mit der Einbuchung eines „Burbach“-Angeklagten im Siegener Hotel-Gasthof Meier. Unter anderem auch, weil dort seit dem Frühjahr mehrere Zimmer nicht bewohnbar sind. Nach einem Brand, der infolge der Suizidabsichten eines Mannes ausgelöst wurde, dessen weiteres Schicksal nun seit Donnerstag vom Siegener Schwurgericht entschieden werden muss. Schwere Brandstiftung wirft Staatsanwalt Philipp Scharfenbaum dem 56-jährigen Angeklagten S. vor, im Zustand der eingeschränkten Schuldfähigkeit.

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Der in Haiger geborene Mann hat zudem ein schweres Alkoholproblem und soll in einer Entziehungseinrichtung untergebracht werden. Möglicherweise komme auch die Einweisung in die Psychiatrie in Betracht, stellt die Vorsitzende Richterin Elfriede Dreisbach noch im Anschluss an die Verlesung der Anklage fest. Die bezieht sich auf einen Vorfall vom 9. April 2020.

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Siegen: Angeklagter soll Feuer im Hotelzimmer gelegt und andere gefährdet haben

Der Angeklagte, der anfangs Probleme hat, sich im Gerichtssaal zu orientieren, lebte seit August 2019 in einem Zimmer des Hotels. Seine eigene Wohnung war ebenfalls nach einem Feuer unbewohnbar geworden.

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Gemäß der Anklageschrift befand sich S. an jenem Abend in einer psychischen Ausnahmesituation, litt an den Auswirkungen seiner durch langjährigen Alkoholmissbrauch hervorgerufenen psychischen Erkrankung und entschloss sich zur Selbsttötung. Bei eingeschränkter Steuerungsfähigkeit, jedoch immer noch in der Lage, das grundsätzliche Unrecht seines Verhaltens einzusehen, legte der Mann Feuer in seinem Zimmer. Wobei er wusste oder in Kauf nahm, die Eigentümerin des Hotels und ihren Sohn, die auf der gleichen Etage in ihren Privaträumen schliefen, in Lebensgefahr zu bringen.

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Der Sohn entdeckte das Feuer und den hinter der - glücklicherweise - geschlossenen Brandschutztür liegenden Angeklagten bei einem Toilettengang, rettete den Mann und seine Mutter. Im Zimmer, auf dem Flur und in den nebenan gelegenen Räumen entstand großer Schaden, der bis heute nicht komplett beseitigt ist. Aus Frist- und Zeitgründen kann sowie muss an diesem Donnerstag nur die Anklage verlesen werden. Der Verteidiger hat für den nächsten Verhandlungstag am 25. September eine Einlassung seines Mandanten angekündigt.

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