Siegen. Landgericht Siegen verurteilt wegen Drogenverkauf, schwerer Körperverletzung, Betrug, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Einbruchdiebstahl.
Am 30. Juni hat die Hauptverhandlung begonnen, die nun endlich einen Abschluss gefunden hat. Besitz und Verkauf verschiedenster Drogen, zweimal auch an Minderjährige, schwere Körperverletzung, Computerbetrug und Sachbeschädigung, dazu noch Hausfriedensbruch und Einbruchsdiebstahl: Es ist ein ganzes Paket an Straftaten, die selbst nach der Einstellung von sieben Anklagen nach Überzeugung der Kammer vom 26-jährigen T. verwirklicht wurden. Dafür bekommt er nun insgesamt drei Jahre Haft und die Einweisung in eine Entziehungseinrichtung.
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Genauer betrachtet, wird die Strafzumessung zu einer komplizierten Angelegenheit. Zu Beginn der Verhandlung am Freitagmittag, 18. September, liest die Vorsitzende Richterin Elfriede Dreisbach noch einen Strafbefehl des Betzdorfer Amtsgerichts vor. T. hatte im Mai 2018 in Mudersbach eine EC-Karte, eine Kreditkarte und einen Personalausweis gefunden und behalten. Bei einer Personenkontrolle fanden Polizisten die drei Gegenstände mit fremdem Namen. Das Amtsgericht verurteilte den Angeklagten dafür im November 2019 wegen Unterschlagung per Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 1500 Euro, die er seither „mit 20 Euro im Monat“ abbezahlt hat.
Siegener Gericht bewertet Schuldfähigkeit des Angeklagten als eingeschränkt
Da theoretisch ein großer Teil der vor der Kammer behandelten Taten mit hätte abgeurteilt werden können, muss das Gericht die Strafen teilen. Bis hier gibt es ein Jahr und neun Monate Haft, unter Einbeziehung der Geldstrafe. Für die Straftaten, die nach dem November 2019 begangen wurden, sind noch einmal 15 Monate fällig. Die Vorsitzende betont noch einmal die Mitwirkung T.s, der das meiste gestanden habe, und die Einschränkung seiner Schuldfähigkeit durch die vielfache Suchterkrankung und seine mögliche psychische Erkrankung.
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Die sei vom Sachverständigen allerdings nicht in letzter Konsequenz diagnostiziert worden. Entsprechend sei sie zu Gunsten des Angeklagten bei der Strafzumessung angenommen worden, habe aber nicht dazu geführt, mehr als einen Gedanken in Richtung einer Unterbringung in der Psychiatrie zu schicken. Dies solle der Angeklagte aber bedenken und an seiner Sucht arbeiten. Sonst werde das in Zukunft konkreter, „und das ist eine ganz andere Sache. Da sind Sie dann für ein paar Jahre verschwunden!“
Für Siegener ohne fremde Hilfe kaum Besserung zu erwarten
Ohne fremde Hilfe, davon sei die Kammer fest überzeugt, werde sich im Leben T.s nicht viel ändern. Und viel habe er „bislang nicht auf die Reihe gekriegt“, hält Dreisbach fest. Sie hält ihm zu Gute, dass er „keine schöne Kindheit“ gehabt habe, mit viel Gewalt durch den Stiefvater, einer zeitweise inhaftierten Mutter und eigener gesundheitlicher Probleme. 2017 sei er zuletzt aus der Haft gekommen, habe dann in Siegen gelebt, „war aber praktisch für die Strafverfolgungsorgane unauffindbar“. Jetzt solle er seine Chance nutzen. In der Haft arbeite er regelmäßig: „Dort funktioniert das, in der Freiheit offenbar nicht.“
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Er habe aber bewiesen, dass er therapiefähig und nun auch -willig sei. Alle Taten, die in Zusammenhang mit seiner schwierigen Beziehung zur langjährigen Lebensgefährtin zu betrachten sind, wurden unter eingeschränkter Schuldfähigkeit abgeurteilt, wie es der Gutachter vorgeschlagen hatte. „Sie hat ihn ohnehin immer wahnsinnig gemacht“, betont die Vorsitzende bezüglich der Attacke auf einen vermeintlichen Liebhaber, der dadurch fast ein Auge verlor. Da war T. völlig ausgerastet und nach Ansicht von Psychiater und Gericht schuldunfähig.
Der junge Mann selbst versichert im letzten Wort, dass ihm alles sehr leid tue, „auch, wenn es vielleicht nicht richtig rüber kam“. Er wolle sich für den „letztlich doch fairen Prozess“ bedanken und habe gleich einen Betreuer der christlichen Gemeinschaft mitgebracht, falls er doch freikomme. Daraus wird aber nichts.
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