Burbach/Siegen. Ex-Wachmann Steven K. taucht gar nicht erst im Gericht in Siegen auf. Richterin Elfriede Dreisbach setzt den Burbach-Prozess daher ohne ihn fort

Die Anwälte sind da, der Angeklagte nicht. Nach kurzer Beratung kommen die Beteiligten im Siegener Gericht zu dem Schluss, dass auch ohne die Anwesenheit von Ex-Burbach-Wachmann Steven K. verhandelt werden kann. Ohnehin werde es an diesem Tag ein übersichtliches Programm, bemerkt Richterin Elfriede Dreisbach.

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Angeklagter hätte in Siegen sein müssen

Das liegt unter anderem daran, dass der für Freitag geladene Zeuge, einer der weiteren Angeklagten, die noch im Hauptverfahren sitzen, versehentlich abgeladen worden ist. Mit den anderen „Kollegen“, weil der Termin am Morgen ausgefallen ist. Der fehlt also entschuldigt, soll nun stattdessen am 19. Oktober gehört werden. Für Steven K. gilt dagegen keine Entschuldigung. Er hat bei seinen Verteidigern angerufen, er könne nicht nach Siegen kommen. Seine Frau, die gerade entbunden habe, liege mit Fieber im Krankenhaus. Für das andere Kind sei es nicht möglich gewesen, eine Betreuung zu finden.„Er weiß genau, dass es bezahlt wird“, lehnt die Vorsitzende diese Begründung ab. K. hätte einen Weg finden können und müssen, zum Termin in Siegen zu sein. Staatsanwalt Johannes Giesing, seit einigen Wochen der neue Stellvertreter von Oberstaatsanwalt Christian Kuhli, ist der gleichen Ansicht.

Schwieriger Prozess

Der Burbach-Prozess gestaltet sich aus verschieden Gründen zunehmend schwierig. Die vergangene Zeitspanne macht die Rekonstruktion der Ereignisse zunehmend schwierig, die Coronakrise sorgte für eine weitere Verzögerung.

Teilweise ist der Aufenthaltsort von Zeugen nicht mehr festzustellen (wir berichteten).

Dann geht es um die Möglichkeit, auch ohne Steven K. verhandeln zu können. Das gehe, wenn es ihm bei der allerersten Ladung mitgeteilt worden sei, erklärt Elfriede Dreisbach, kann es aber gerade selbst nicht sagen: „Ich lese die so selten.“ Das führt zu allgemeiner Heiterkeit, aber auch Zustimmung. „Ich auch nicht“, gibt Anwalt Oliver Guski zu.

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Brisanter Chat über Vorgänge in Burbach

Ein Blick in die Akten bestätigt die Annahme. Es kann verhandelt werden. Es wird nur ein Chatverlauf verlesen. Aber einer, der es in sich hat. Da schreibt der Angeklagte seinem Schwager, dass ein Kollege nicht damit zurechtkomme, dass Bewohner fixiert und anschließend mit Pfefferspray sowie anderweitig traktiert würden. Einer der Wachleute tue sich dabei besonders hervor und werfe damit ein schlechtes Licht auf alle in Burbach beschäftigten Sicherheitsdienste.

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Ob die Kammer denn noch Fragen an den Mandanten habe, möchte Anwalt Guski vor dem nächsten Termin am 19. Oktober wissen. Einige schon, ist die Antwort. Dann sollten diese doch bitte schriftlich eingereicht werden und würden auch in dieser Weise beantwortet, kündigt der Mann aus Karlsruhe an. „Da müssen wir mal sehen, ob wir das so machen. Da beraten wir mal“, entgegnet die Vorsitzende mit einem Lächeln. Dann werden noch Termine bis November gemacht. Spätestens am 18. soll alles durch sein.

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